UNFÄLLE UND VORKOMMNISSE IM STRASSENVERKEHR

Am Freitagnachmittag, den 3. April 2026, wurde in der Weidenstraße ein 41-jähriger Mann durch Polizeibeamte kontrolliert, welcher unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen einen E-Roller im öffentlichen Verkehrsraum führte. Gegen 16.45 Uhr fiel der Mann im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 pro mille. Zudem reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf Cannabis. Der Mann war mit einem E-Roller unterwegs, für den zudem kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt. In der Folge wurde eine Blutentnahme im Klinikum durchgeführt und entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt unter dem Aktenzeichen 0082974/2026 eingeleitet.

Am Samstagvormittag, den 4. April 2026, ereignete sich gegen 11.50 Uhr ein Verkehrsunfall im Bereich Am Sommerbad/Dammstraße. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhren drei Fahrzeuge hintereinander die Straße Am Sommerbad in Richtung Lusan. Während der Fahrt verlor ein 47-jähriger Fahrzeugführer die Heckklappe seines Anhängers, die auf der Fahrbahn liegen blieb. Ein nachfolgender 76-jähriger Autofahrer erkannte die Situation und bremste sein Fahrzeug rechtzeitig ab. Ein dahinter fahrender 19-jähriger Fahrer bemerkte dies jedoch zu spät und fuhr auf das abbremsende Fahrzeug auf. Der 19-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Das Fahrzeug des jungen Fahrers war infolge des Zusammenstoßes nicht mehr fahrtüchtig und musste abgeschleppt werden. Die Polizei nahm den Unfall vor Ort auf und hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang unter dem Aktenzeichen 0083350/2026 aufgenommen.

Am 5. April 2026 kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Greiz gegen 23 Uhr einen PKW in der Ronneburger Straße in Seelingstädt. Während der Kontrolle konnte von dem Fahrer ausgehend Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,12 pro mille. Folglich wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine beweissichernde Blutentnahme durchgeführt. Der Führerschein des 45-jährigen wurde sichergestellt.

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