MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG
BERÄUMUNG DER GRABSTELLEN Gemäß Paragraf 17 der Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind für die Beisetzung einer Urne Reihengrabstätten vorgesehen. Diese wieder zu erwerben oder die Nutzung zu […]
