
Das Bundesministerium des Innern hat den Verein „Königreich Deutschland“ am 13. Mai 2025 wegen verfassungswidriger und strafbarer Aktivitäten aufgelöst, das Vereinsvermögen beschlagnahmt und die Fortführung der Organisation verboten. In der offiziellen Mitteilung heißt es zur Begründung:
„Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“
Laut dem Innenministerium haben die Mitglieder einen Gegenstaat im Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. Damit werde die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik beharrlich untergraben.
Der Verein gilt als die größte Organisation der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene in Deutschland. Er wurde im Jahr 2012 von Peter Fitzek gegründet und hatte zuletzt rund 6000 Mitglieder. Das Verbot umfasst auch zahlreiche Teilorganisationen der Gruppe. Der Name „Königreich Deutschland“ darf nun nicht mehr verwendet werden. Gegen Fitzek, den selbsternannten König, lag bereits ein Haftbefehl vor. Er plante ein eigenes Staatsgebiet, in dem die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit haben. Ansatzpunkt sollte die gegenwärtige Rechtslage sein.
Das Deutsche Reich existiert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Völkerrechtssubjekt fort, ist aber seit 1945 ohne eigene staatliche Organisation und Handlungsfähigkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolgerin, sondern mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt identisch und stellt dessen heutige Erscheinungsform dar.
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