
Die Bundesländer planen eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ziel ist es, Strukturen effizienter zu gestalten und Kosten zu senken, ohne die Grundversorgung zu gefährden. Mehrere Spartenkanäle im Fernsehen sowie zahlreiche Radioprogramme werden hinterfragt. Rund die Hälfte der TV-Spartenkanäle und etwa 20 Radioprogramme stehen zur Disposition. Die Rundfunkanstalten sollen selbst entscheiden, auf welche Programme sie verzichten können.
Die Anpassung des Rundfunkbeitrags, die ursprünglich zum 1. Januar 2025 erfolgen sollte, ist von der Reform getrennt zu betrachten. Die Entscheidung über die Beitragsanpassung wurde vertagt und ist Voraussetzung für die weitere Befassung mit den Reformvorschlägen. Die Finanzierungsfragen werden voraussichtlich bis spätestens Dezember 2025 geklärt.
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