
Aus Sicht der AFD-Bundestagsfraktion wird mit der Zuteilung des Fraktionssitzungssaales der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Die Partei wirft den Ältestenrat vor, sich allein von parteipolitischen Motiven anstatt vom Gleichbehandlungsgrundsatz leiten zu lassen, und hat heute eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die Entscheidung, der SPD mit lediglich 120 Abgeordneten einen weit größeren Saal zuzuteilen, während die AFD mit 151 Mandaten mit einem deutlich kleineren und objektiv zu kleinen Sitzungssaal abgespeist wird, sei sachlich nicht zu rechtfertigen, heißt es in einer Mitteilung.
Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AFD-Fraktion, spricht von einer willkürlichen Benachteiligung der Oppositionsführer und einem Missbrauch institutioneller Macht. Wer meine, durch Raumzuteilung parlamentarische Stärke ignorieren oder neutralisieren zu können, beschädige die demokratische Ordnung im Kern, so der Abgeordnete und Gewinner des Bundestagswahlkreises Gera–Greiz–Altenburger Land.
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