
Soll die Stadt Gera weitere Ortsteile mit Ortsteilverfassung bekommen? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Stadtverwaltung und der Stadtrat. Ortsteile mit Ortsteilverfassung zeichnen sich dadurch aus, dass sie jeweils einen Ortsteilbürgermeister oder eine Ortsteilbürgermeisterin und einen Ortsteilrat haben, die von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils direkt gewählt werden. Diese politischen Vertreter haben ein Mitspracherecht bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen im Stadtrat und seinen Ausschüssen. Außerdem setzen sie sich aktiv für die Belange ihrer Anwohner gegenüber der Stadtverwaltung ein.
Im IV. Quartal 2025 will der Stadtrat entscheiden, ob bzw. welche weiteren Ortsteile mit Ortsteilverfassung gebildet werden. Derzeit gibt es Überlegungen, folgende Ortsteile zu gründen – wobei alternativ zu den nachfolgenden ersten beiden Ortsteilen Zentrum Nord und Zentrum Süd diese auch zu einem neuen Ortsteil Innenstadt zusammengeführt werden könnten, sodass beide Bereiche von einem Ortsteilrat vertreten werden.
Ortsteil Zentrum Nord
Dieser könnte aus den Gemeindeteilen Stadtmitte Nord, Zetkin-/Engelsstraße und Hauptmann-/Dehmelstraße bestehen.
Ortsteil Zentrum Süd
Dieser könnte aus den Gemeindeteilen Altstadt, Stadtmitte West und Südbahnhof/Reichsstraße bestehen.
Ortsteil Bieblach-Tinz
Dieser könnte die Gemeindeteile Bieblach 1 bis 4, Roschütz und Tinz umfassen.
Ortsteil Röppisch
Dieser würde aus den Ortslagen Oberröppisch und Unterröppisch bestehen.
Ortsteil Taubenpreskeln/Kaimberg
Dieser könnte die Gemeindeteile Taubenpreskeln (mit der Ortslage Lietzsch) und Kaimberg (mit der Ortslage Poris-Lengefeld) umfassen.
Die Bürger der betroffenen Ortsteile sind eingeladen, ihre persönliche Meinung zu den derzeitigen Überlegungen bis Sonntag, den 22. September 2025, zu äußern, damit diese in den Entscheidungsprozess mit einfließen können.
Die Stadtverwaltung bittet interessierte Bürger, mitzuteilen, ob die Einrichtung des Ortsteils mit Ortsteilverfassung für Sie sinnvoll erscheint, ob sie selbst Interesse hätten, als Ortsteilbürgermeister oder Ortsteilbürgermeisterin oder Ortsteilratsmitglied aktiv mitzuwirken, ob sie eine andere Bezeichnung für ihren Ortsteil vorschlagen und ob sie den vorgeschlagenen Zuschnitt verändern würden.
Rückmeldungen können unter „stadtrat@gera.de“ oder in Papierform an das Rathaus, Referat Stadtrat und Ortsteilräte, Kornmarkt 12, 07545 Gera, eingereicht sowie direkt im Rathaus abgegeben werden.
Ein Blick in die Hauptsatzung
In § 14 der Hauptsatzung der Stadt Gera sind die bestehenden Ortsteile aufgelistet, während § 14a die Ortsteile mit Ortsteilverfassung nennt. Nur die Ortsteile, die in § 14a aufgeführt sind, haben einen Ortsteilbürgermeister oder eine Ortsteilbürgermeisterin und einen Ortsteilrat, die von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Ortsteils gewählt wurden. Im Rahmen der geplanten Änderung der Hauptsatzung im IV. Quartal 2025 wird der Stadtrat entscheiden, ob und welche der in § 14 genannten Ortsteile in § 14a aufgenommen werden sollen. Das hätte zur Folge, dass auch für diese Ortsteile ein Ortsteilbürgermeister und ein Ortsteilrat gewählt würden. Die Wahlen dafür sind im zweiten Halbjahr 2026 geplant.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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