
Am 12. September 2025 kontrollierte die Polizei um 2.46 Uhr einen 23-jährigen Deutschen, der mit seinem E-Roller die Straße Am Sommerbad entlangfuhr und nahm Alkoholgeruch wahr. Eine Atemalkoholkontrolle wies dem Mann 1,6 pro mille aus. Offenbar war ihm nicht bewusst, dass für zulassungspflichtige Elektrokleinstfahrzeuge ebenfalls die Grenze von 0,5 pro mille gilt und er sich nun in einem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten muss.
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