HOCHWASSERSCHUTZ AM SAARBACH

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) plant die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Saarbach. Betroffen sind Flächen der Gemarkungen Geißen, Windischenbernsdorf, Scheubengrobsdorf, Frankenthal und Töppeln. Der Text der Verordnung und die dazugehörigen Karten sind vom 3. November bis einschließlich 2. Dezember 2025 abrufbar.

https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete/schwarza-i-saale-1

Das Überschwemmungsgebiet beinhaltet alle Flächen, die bei einem statistisch einmal in einhundert Jahren zu erwartenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Es dient dem vorbeugenden Hochwasserschutz, der Hochwasserrückhaltung sowie der Sicherung des Hochwasserabflusses mit dem Ziel, eine zukünftige Verschlechterung der Abflussverhältnisse sowie eine nachteilige Beeinflussung der Wassergüte im Hochwasserfall zu verhindern.

Saarbach_RVO_UESK_ToeB_KB1.pdf (PDF-Datei, externe Weiterleitung)

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in Jena, oder mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Straße 1, Zimmer 1809, nur nach vorheriger Terminabstimmung unter den Rufnummern +49361573943619 bzw. +49361573943329 vorgebracht werden.

QUELLE: TLUBN

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