ALLGEMEINVERFÜGUNG AUFGRUND GEFLÜGELPEST

Die Stadt Gera hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Aviäre Influenza, erlassen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus in Haus- und Wildvogelbeständen zu verhindern. Grund sind aktuelle Nachweise des Erregers H5N1 bei Wildvögeln in Thüringen und mehrere Ausbrüche in Geflügelhaltungen in Ostthüringen.

Aufstallungspflicht in Teilen des Stadtgebiets

Zum Schutz der Geflügelhaltungen gilt in mehreren Stadtteilen Geras ab sofort eine Aufstallungspflicht. Betroffen sind folgende Stadtteile: Debschwitz, Dürrenebersdorf, Falka, Otticha, Kaimberg, Langengrobsdorf, Liebschwitz, Lusan, Pforten, Röppisch, Taubenpreskeln, Lietsch, Weißig, Gorlitzsch, Windischenbernsdorf und Zwötzen. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer abgedeckten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung zu halten. Eine Karte der betroffenen Gebiete ist auf der Internetseite der Stadt Gera einsehbar.

Veranstaltungen mit Geflügel eingeschränkt

In ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszonen dürfen bis auf Weiteres keine Ausstellungen oder Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln stattfinden. Außerhalb dieser Zonen sind Geflügelausstellungen nur in geschlossenen Räumen und unter strengen Hygieneauflagen zulässig. Tierhalter müssen eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes vorlegen und schriftlich bestätigen, dass ihre Tiere in den letzten 14 Tagen wildvogelsicher gehalten wurden.

Verkaufsverbote und Meldepflichten

Der Verkauf oder Tausch von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händlerinnen und Händler ist im gesamten Stadtgebiet untersagt. Ausnahmen gelten nur bei Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitsnachweises. Im Fall von Wassergeflügel sind die Tiere auch virologisch innerhalb der letzten 4 Tage vor dem Verkauf von einem praktizierenden Tierarzt zu untersuchen. Der Nachweis ist im Rahmen des Verkaufes durch den Verkäufer an den Käufer zu übergeben. Auch sind die Tiere des Herkunftsbestandes mindestens 14 Tage vor dem Verkauf vor Kontakt zu Wildvögeln geschützt zu halten. Zudem sind alle Geflügelhalter, die ihre Tiere bisher nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera gemeldet haben, verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen.

Inkrafttreten und Einsicht

Die zwei Allgemeinverfügungen wurden am 7. Und 14. November 2025 im Amtsblatt der Stadt Gera veröffentlicht und sind zusätzlich vollständig unter „https://www.gera.de/leben-in-gera/tiere/veterinaeramt“ auf der städtischen Webseite einsehbar.

Beide können zusätzlich während der Öffnungszeiten im Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt, Gagarinstraße 68, 07545 Gera, eingesehen werden.

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, H5N1), auch als Geflügelpest bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die Hausgeflügel und viele Wildvogelarten betrifft.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein. Besonders betroffen sind Regionen mit engem Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wie entlang der Weißen Elster.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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