Das Sozialamt der Stadtverwaltung hat unter fachlicher Begleitung eines Arbeitskreises aus Interessenvertretern von Mietern und Vermietern mit der Erarbeitung des nunmehr elften Mietspiegels begonnen. Auch dieser einfache Mietspiegel soll wieder das gegenwärtige Mietniveau in der Stadt Gera darstellen und gleichzeitig eine Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter sein.
Für den neuen Mietspiegel soll, wie schon bei dem vorangegangenen Mietspiegel, wieder eine umfangreiche und damit repräsentative Datenerhebung durchgeführt werden. Dafür bittet die Stadtverwaltung neben den Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen auch private Vermieter von Wohnungen in der Stadt um Mitarbeit.
Der Arbeitskreis benötigt für den Mietspiegel aktuelle Mietdaten, die sich auf den Erhebungszeitraum der letzten sechs Jahre, das heißt vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2025 beziehen.
Die Datenerhebung umfasst ausschließlich Mieten, die in diesem Zeitraum neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder, von Veränderungen der Betriebskosten nach § 560 BGB abgesehen, geändert wurden (geänderte Bestandsmieten).
Vermieter, die die Stadt Gera bei der Erhebung von Daten unterstützen wollen, können sich bis spätestens 30. April 2026 für Rückfragen und zur Datenübermittlung an die Stadtverwaltung Gera wenden. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie im Internet unter „www.gera.de”. Die Rücksendung der Formulare kann sowohl auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Gera, Sozialamt/Abteilung Wohnen/finanzielle Hilfen, Gagarinstraße 99-101 in 07545 Gera als auch unter „mietspiegel@gera.de“ erfolgen. Für Rückfragen können Sie sich auch an die Abteilung Wohnen/finanzielle Hilfen im Sozialamt der Stadt Gera unter der Rufnummer +493658383177 wenden.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Die zugearbeiteten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Erarbeitung des Mietspiegels und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben verwendet.
QUELLE: SOZIALAMT

Kommentar hinterlassen