UMSTELLUNG DER UHRZEIT AM 31. MÄRZ 2019

Frühe mechanische Uhren, wie zum Beispiel die der Jenaer Stadtkirche St. Michael, besaßen nur einen Zeiger.

Am 31. März 2019 wird die Uhrzeit um eine Stunde vorgestellt, sodass dann die Sommerzeit gilt. Sie endet am 27. Oktober 2019. Danach tritt wieder die reguläre Mitteleuropäische Zeit in Kraft.

In einer Bürgerumfrage, die die Europäische Kommission im Frühjahr 2018 für die EU in Auftrag gegeben hatte (Durchführungszeitraum 4 Juli 2018 bis 16 August 2018), stimmten mehr als 80 % der Teilnehmer gegen die Umstellung der Uhrzeit. Rund 4,6 Millionen Menschen nahmen an der Umfrage teil; davon kamen fast drei Viertel aus Deutschland. Eine Mehrheit sprach sich zudem für die Beibehaltung der Sommerzeit aus. Am Donnerstag, den 8. Februar 2018, hatte das EU-Parlament mehrheitlich für die Abschaffung der Sommerzeit gestimmt. Es handelt sich hierbei um die Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit. Diese ist für alle Mitgliedsstaaten verbindlich.

Die Europäische Kommission wies bei ihrer Umfrage darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Tageslicht auch von der geografischen Lage der EU-Mitgliedstaaten abhängt. In den nördlichen EU-Mitgliedstaaten variiert das verfügbare Tageslicht relativ stark je nach Jahreszeit. Für diese Länder sind dunkle Winter mit wenig Tageslicht und helle Sommer mit kurzen Nächten charakteristisch. In den südlichen EU-Mitgliedstaaten verändert sich die Tag- und Nachtverteilung des Tageslichtes über das Jahr kaum. Würden sich alle Staaten der EU auf die ganzjährige Sommerzeit innerhalb ihrer Zeitzone einigen, würde das in einigen Gebieten zu erheblichen Verschiebungen des Tageslichtes gegen die Uhrzeit führen.

Wie ist der aktuelle Stand?
Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments stimmte in seiner Sitzung vom 4. März 2019 für eine Abschaffung der Zeitumstellung frühestens ab dem Jahre 2021. 23 Abgeordnete sprachen sich dafür aus, elf dagegen. Zuvor hatten sich mehrere andere Ausschüsse dafür ausgesprochen. Bei der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments in Straßbourg am 26. März 2019 März gab es 410 Für- und 192 Gegenstimmen. 51 Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Nun muss der Rat der Mitgliedstaaten über die Vorlage entscheiden. Dieser aber hat sich bislang noch nicht auf eine gemeinsame Position festgelegt. Seine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass die Zeitumstellung tatsächlich entfallen kann. Der Rat kommt allerdings nicht voran, weil unklar ist, wie nach der Abschaffung der Zeitumstellung weiter verfahren werden soll. Denn die EU-Richtlinie beinhaltet zwar eine gemeinsame Zeitumstellung, schreibt aber keine gemeinsamen Zeitzonengrenzen vor und legt auch nicht fest, ob dauerhaft die normale Zonenzeit oder die Sommerzeit gelten soll. Zuviele unterschiedliche Zonen in der EU wolle man aber vermeiden. Bis April muss der Rat der Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission mitgeteilt haben, welche Staaten die Sommerzeit und welche die normale Zonenzeit dauerhaft

Die deutsche Regierung favorisiert die dauerhafte Sommerzeit. Doch das würde andernorts beispielsweise dazu führen, dass der Sonnenaufgang im Winter auf die Zeit um 10 Uhr fällt. Bei einer dauerhaften normalen Zonenzeit würde im Sommer im Osten Polens schon kurz nach 1 Uhr die Morgendämmerung beginnen. Das Problem bei Zeitzonen ist, dass an deren Rändern die Abweichung zu den Bezugspunkten 12 Uhr/Sonnenhöchststand bzw. 24 Uhr/Mitternacht größer wird und sich dadurch auch der Dämmerungsbeginn verschiebt. Die Mitteleuropäische Zeit bezieht sich auf den 15. Längengrad, welcher durch Görlitz verläuft.

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