FÖRDERUNG EHRENAMTLICHER TÄTIGKEITEN

Ziel der Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in der Stadt Gera ist es, die Vereine und Verbände dabei zu unterstützen, in ihrem Zuständigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Der Antrag zur Förderung kann rückwirkend für das Jahr 2019 noch bis zum 28. Februar 2020 gestellt werden.

Diese Mittel sind ausschließlich dazu bestimmt,

…besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern.

…Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen.

…Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen.

…ehrenamtlich Tätigen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten.

…die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehren amtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekte zu fördern.

…das ehrenamtliche Engagement älterer Arbeitsloser zu honorieren.

…sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern.

Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der Verein seit zwei Jahren im Stadtkreis aktiv sein muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge nach diesem Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden. Das Formular für den Antrag 2020 kann unter www.gera.de heruntergeladen oder als Vordruck in der Ehrenamtszentrale Gera, Kornmarkt 7, 07545 Gera, abgeholt werden.

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