VERBRAUCHERZENTRALE ZU KÜNDIGUNG VON SPARVERTRÄGEN

Die Sparkasse Altenburger Land hat angekündigt, sich von 6000 langfristig angelegten Prämiensparverträgen zu trennen. Sie beruft sich dabei auf ein BGH-Urteil, wonach eine Kündigung dann rechtmäßig sein soll, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen ist eine Kündigung der Sparverträge nicht rechtmäßig. Sie sieht diese Bedingung nicht erfüllt und rät Betroffenen, der Kündigung zu widersprechen.

Niedrigzinsen am Kapitalmarkt würden langfristig angelegte Sparverträge für Geldinstitute unrentabel machen. So jedenfalls begründet die Sparkasse Altenburger Land, warum sie 6000 Prämiensparverträge kündigen will. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät betroffenen Sparkassen-Kunden, das nicht hinzunehmen.

„Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen sind diese Kündigungen unrechtmäßig. Zwar dürfen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes unbefristete Prämiensparverträge grundsätzlich gekündigt werden (Az. XI ZR 345/18), dies aber nur, wenn alle vereinbarten Prämien bereits gezahlt wurden“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Laut Medienberichten wurden jedoch bei keinem der durch die Sparkasse Altenburger Land gekündigten Sparverträge alle vereinbarten Prämien ausgezahlt.
„Betroffene sollten die Kündigung keinesfalls hinnehmen, sondern schriftlich Widerspruch einlegen“, betont Andreas Behn. Für den Widerspruch steht ein Musterbrief unter www.vzth.de/musterbriefe kostenlos zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherschutzzentrale in Altenburg, Dostojewskistraße 6, oder in Gera, Humboldtstraße 14, wenden. Eine Beratung ist nur nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0361 55514 0 bzw. 0365 8310110 möglich. Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“, welcher unter der Adresse www.vzth.de zu finden ist.

QUELLE: VERBRAUCHERZENTRALE THÜRINGEN

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