STRENGERE RESTRIKTIONEN WERDEN WAHRSCHEINLICHER

Österreichs Regierung will die Restriktionen deutlich ausweiten und kündigte für die Zeit ab Dienstag umfassende Einschnitte an. Die bislang nur nachts geltenden Ausgangsbeschränkungen sollen mit wenigen Ausnahmen auf den ganzen Tag ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, dass nur noch Läden für den täglichen Bedarf öffnen. Den eigenen Wohnbereich wird man nur noch zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse und für den Weg zur Arbeit verlassen dürfen. Zudem wird es sehr strenge Kontaktverbote geben.

Auch für Deutschland zeichnen sich strengere Restriktionen ab. In ihrer jüngsten wöchentlichen Videobotschaft sagte die Bundeskanzlerin, der bevorstehende Winter werde allen noch viel abverlangen. Die Deutschen müssten sich auf weitere Monate mit Corona-Beschränkungen einstellen. Am Montag, den 16. November 2020, will die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder eine Zwischenbilanz ziehen. Es wird erwartet, dass die Anfang November in Kraft getreten Restriktionen zunächst zeitlich verlängert werden. Angesichts der gewählten Rhetorik von Seiten der Bundeskanzlerin ist danach mit einer deutlichen Verschärfung zu rechnen.

Für Aufsehen sorgt unterdessen die Bundesdrucksache 19/23944. Hierbei handelt es sich um den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, ausgearbeitet von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD. In § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ ist auf Seite 13 im Unterpunkt 2 zu lesen:

„Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben.“

Artikel 1 § 54a regelt den Vollzug durch die Bundeswehr, Artikel 7 die Einschränkung von Grundrechten. Dieser bezieht sich auf die Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Zugleich regelt § 20 des Infektionsschutzgesetzes „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“. In Unterpunkt 6 ist folgendes festgelegt:

„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“

Mit der Drucksache 19/23944 wird sich das Parlament am Mittwoch, den 18. November 2020, in seiner 191. Sitzung beschäftigen.

Die Bundesregierung gibt an, mit den Maßnahmen eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern und Impfprogramme vorbereiten zu wollen. Kritiker gehen von einer schrittweisen Neuordnung des Finanz-, Wirtschafts- und Gesellschaftssystems während der kommenden Restriktionsphasen aus, mit einer deutlichen Absenkung des allgemeinen Lebensstandards als Folge, sowie dauerhaften Einschränkungen und Bewegungskontrollen, sobald die hierfür notwendige technische Infrastruktur errichtet ist.

Eine ausführliche Beschreibung des Covid-Aktionsplanes ist auf der Seite des Weltwirtschaftsforums zu finden:

https://intelligence.weforum.org/topics/a1G0X000006O6EHUA0?tab=publications&utm_source=57N0ECrQAg7ZPOUXugaGj2Zm9E2p50GR6bWV9jtt&utm_medium=intelligence-widget&utm_campaign=widget.intelligence.weforum.org&utm_content=%2Fembedding-our-covid-19-widget.html

Die nächste planmäßige Konferenz mit wichtigen Entscheidern aus Wirtschaft und Politik wird im Januar 2021 in Form einer Videoschaltung abgehalten.

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