STANDORT-VORTEIL FÜR GERAER BEHÖRDEN

Die Barmer Krankenkasse unterstützt Geraer Behörden und Verwaltungen bei der Nachwuchsgewinnung. Hintergrund ist eine nur in Thüringen und wenigen anderen Bundesländern bestehende Regelung, nach der bei gesetzlich krankenversicherten Beamten die Hälfte der Krankenkassenbeiträge das Land übernimmt.

„Für unsere Behörden vor Ort ist das ein echter Standort-Vorteil im Kampf um die Fachkräfte von morgen“, sagt Sirko Mielcarek, Geschäftsführer der Barmer Krankenkasse in Ostthüringen. In der Geraer Geschäftsstelle verzeichne er einen gestiegenen Beratungsbedarf zu dieser Thematik und stellt fest, dass die bereits seit zwei Jahren bestehende Regelung bislang kaum bekannt sei.

Solidarisches Miteinander
„Viele angehende Beamtinnen und Beamte bevorzugen die Option, Teil der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu bleiben“, berichtet Sirko Mielcarek aus den Beratungsgesprächen. Auch für Menschen mit hohen Einkommen gelte das zunehmend. Als Gründe sieht der Barmer-Geschäftsführer vor allem die kostenfreie Familienversicherung oder den gesetzlich garantierten Leistungsumfang ohne in Vorkasse gehen zu müssen. Auch eine Beitragshöhe, die vom Einkommen abhängig ist und nicht von Alter oder Vorerkrankungen, seien für viele angehende Beamte entscheidend. „Hinzu kommt: Gesetzlich versichert zu sein, ist gelebte Solidarität. Und die ist gerade in den aktuellen Zeiten von größter Bedeutung“, so Sirko Mielcarek. In Gera seien über 90 Prozent der Menschen gesetzlich versichert, Tendenz steigend. Das sei ein positives Zeichen eines solidarischen Miteinanders.

AUF EINEN BLICK

In Thüringen haben Beamte seit 2020 die Wahl, ob sie sich privat krankenversichern oder gesetzlich, und dabei von der sogenannten Pauschalen Beihilfe profitieren.

Das Land übernimmt dann bei gesetzlich krankenversicherten Beamten die Hälfte der Krankenkassenbeiträge als pauschale Beihilfe. Beamtinnen und Beamte zahlen somit, vergleichbar mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nur noch den halben Beitrag.

Thüringen war nach Hamburg das zweite Bundesland, das die Möglichkeit der Pauschalen Beihilfe geschaffen hat. Eine vergleichbare Regelung gibt es mittlerweile auch in Bremen, Brandenburg und Berlin.

Die Regelung gilt für neu verbeamtete Landesdienerinnen und Landesdiener sowie für jene Beamtinnen und Beamten, die bereits freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Bis 2020 mussten bereits verbeamtete Bedienstete in Thüringen ihre Versicherungsbeiträge komplett selbst tragen.

QUELLE: BARMER

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