WAS TUN BEI NEBENWIRKUNGEN NACH EINER IMPFUNG?

Bis Ende 2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut 29’786 Verdachtsfälle für schwerwiegende unerwünschte Reaktionen nach einer sogenannten Corona-Schutzimpfung gemeldet. Da sich nicht alle Betroffene bei Auffälligkeiten melden bzw. einige Ärzte die Meldungen nicht weiterleiten, kann es eine erhebliche Abweichung zur tatsächlichen Fallzahl geben.

Unerwünschte Reaktionen können der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Laut Infektionsschutzgesetz haftet der Staat, wenn von Seiten der zuständigen Landesbehörde, hier das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, eine Impfempfehlung vorliegt.

https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/gesundheit/impfen/doc/Impfempfehlungen_Thueringen.pdf

Unter Punkt 7 der Impfempfehlungen für Thüringen heißt es:

Wer durch eine Impfung bzw. eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die nach dieser Bekanntmachung öffentlich empfohlen und in Thüringen vorgenommen worden ist, einen Impfschaden und/oder Gesundheitsschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgungsleistungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz. Der Antrag ist jeweils durch den Betroffenen bzw. dessen Sorgeberechtigten beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen.

Die öffentlichen Impfempfehlungen der Länder gehen zurück auf die Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“. Im Falle der sogenannten Corona-Schutzimpfung gilt eine Sonderregelung, wonach der Staat auch unabhängig von der Impfempfehlung einer Landesbehörde haftet. Diese Sonderregelung war aufgrund des Pandemie-Status und der mit den Pharmakonzernen geschlossenen Verträge möglich. Darin ist festgehalten, dass der Staat haftet und die Konzerne nicht belangt werden können.

Im Infektionsschutzgesetz heißt es, nur jene Betroffene haben Anspruch auf monatliche Versorgungsleistungen, bei denen noch sechs Monate nach der Injektion Schäden vorliegen. Maßgebend ist demnach der Gesundheitszustand sechs Monate nach der Impfung. Es folgt eine umfangreiche Einzelfallprüfung.

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