WEITERE MELDUNGEN ZU DEN THEMEN CORONA UND IMPFEN

Auf verschiedenen Kanälen wirbt die Bundesregierung für das Impfen. (Bild: Facebook)

Die Bundesregierung plant laut einem Bericht der Zeitung „Welt am Sonntag“ eine neue, generelle Maskenpflicht. Diese solle von Oktober 2022 bis zunächst Ostern 2023 gelten.

Die europäische Regelung für die Corona-Zertifikate, welche Ende Juni 2022 ausläuft, soll um ein Jahr verlängert werden. Darauf einigten sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten am 14. Juni 2022. Wie das Parlament erklärte, solle sichergestellt werden, dass sich die europäischen Bürger frei bewegen können, falls eine neue besorgniserregende Variante erscheine. Die Verlängerung hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen. Die Regelung ermöglicht es, dass Zertifikate wie die Corona-Warn-App in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden.

Bayern, Hessen und Baden-Württemberg unternehmen einen neuen Versuch für eine Corona-Impfpflicht für Menschen ab einem Alter von 60 Jahren. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek will sich hierfür bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz einsetzen. Er glaube, dass eine Impfpflicht der schnellere Weg aus der Pandemie sei, sagte Holetschek. Zudem hält er ein Impfregister für notwendig.

Laut Zeitungsberichten steigt in Israel die Zahl der schweren Corona-Fälle stark an. Das dortige Gesundheitsministerium rät zum vierten Stich. Bisher unveröffentlichte Studien aus Israel würden zeigen, dass Menschen, die bereits an Omikron erkrankt waren, ohne vollständigen Impfschutz deutlich anfälliger für die Subvariante BA.5 sind. Unterdessen wird in dem Land eine sechste Welle postuliert und eine fünfte Impfung vorbereitet, die vor einem schweren Omikron-Verlauf schützen soll.

Seit Januar 2022 werden Impfstoffe gegen die Omikron-Variante hergestellt. Die Impfbereitschaft ist in den Sommermonaten allerdings rückläufig. Für den Herbst wird wieder mit einer zunehmenden Annahmebereitschaft gerechnet. Inzwischen breiten sich fortlaufend SARS-CoV-2-Viren der Omikron-Variante aus, sodass der bereits hergestellte Impfstoff dann eingesetzt werden könnte. Gleichzeitig wird vor weiteren Pandemien gewarnt. Mit der neuen mRNA-Technologie soll es künftig möglich sein, innerhalb von sechs Wochen den Impfstoff anzupassen.

Die Gesundheitsämter in Thüringen versenden derzeit Anhörungsbögen an ungeimpfte Beschäftigte. Betroffene müssen ab Mitte Juli mit Einzelfall-Verfahren zu Beschäftigungs- oder Betretungsverboten rechnen. Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann Widerspruch eingelegt werden. Aufgrund von Nachmeldungen und des Status-Verfalls stieg die Zahl derer, die als „ungeimpft“ gelten in Thüringen von 8700 Ende April bis 11’000 Mitte Juni 2022. Die Landesregierung glaubt, dass eine allgemeine Impfpflicht vulnerable Gruppen besser schützen würde. Die einrichtungsbezogene Impf-Nachweispflicht gilt bis Ende des Jahres 2022.

Am 24. Juni 2022 tritt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Sie sieht weitere Lockerungen vor, was die Maskenpflicht anbetrifft. Krankenhäuser und Pflegeheime sollen die Drei-G-Regel am Eingang nur noch stichprobenartig überprüfen.

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