MASKENKONTROLLEN IM ÖPNV GEPLANT

Die Mitarbeiter des Geraer Verkehrsbetriebes und des städtischen Ordnungsamtes werden in den kommenden Tagen und Wochen wieder vermehrt die Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrollieren. Grund hierfür ist, dass laut Stadtverwaltung seit geraumer Zeit eine erhöhte Anzahl von Fahrgästen in Bussen und Bahnen des GVB festgestellt werden, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Fahrgäste des GVB zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP-2-Maske) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Corona-Schutzverordnung verpflichtet sind.

Die Maskenpflicht im ÖPNV gilt nicht für:

I. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
II. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
III. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Ein Verstoß gegen die geltende Maskenpflicht im ÖPNV kann mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet werden.

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