WAS SICH AB 2023 ÄNDERT

Auf die Bürger und Unternehmen kommen einige Änderungen zu.

Eingeführt werden sogenannte Preisbremsen für Strom und Gas. Der Staat fängt damit einen Teil der gestiegenden Energiekosten ab. Nach dem Start im März werden diese auch rückwirkend für den Januar und Februar berechnet.

Die letzten beiden deutschen Kernkraftwerke werden Mitte April vom Netz genommen.

Hat ein Unternehmen mehr als 3000 Angestellte, ist es an das Lieferkettengesetz gebunden. Es soll bewirken, dass in internationalen Lieferketten die Menschenrechte gewahrt werden.

Arbeitgeber müssen ab Januar am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilnehmen. Eine AU-Bescheinigung in Papierform muss dem Arbeitgeber dann nicht mehr vorgelegt werden.

Die Verdienstgrenze bei Midi-Jobs wird angehoben von 1600 Euro auf 2000 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Bei einigen Photovoltaikanlagen entfällt die Pflicht zur Installation eines besonderen Erzeugerstromzählers. Für Lastwagen wird auf Fernstraßen eine höhere Maut fällig, weil für Lermbelästigungen und Luftverschmutzung Kosten berechnet werden.

Die Nachweispflicht über den Impfstatus im Gesundheitswesen, bekannt als sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, ist hinfällig.

Restaurants, Bistros und Cafés müssen Speisen und Getränke für Unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

Der Bund beendet die Förderung von Plugin-Hybridfahrzeugen; Käufer erhalten kein Geld mehr. Die Prämien für reine Elektrofahrzeuge sinken. Ab dem 1. September 2023 beschränkt sich die Förderung auf Privatpersonen. Zudem endet die Steuervergünstigung für Autogas, bekannt unter dem Kürzel LPG. Angewandt wird wieder der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne.

Ab Januar wird die zu entrichtende CO₂-Abgabe nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Ende Januar läuft die Frist für die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts” ab. Die sogenannte Homeoffice-Pauschale steigt von 600 Euro auf bis zu 1260 Euro. Sie zählt in der Steuererklärung zu den Werbungskosten.

Anstelle des Arbeitslosengeldes II wird am Januar 2023 das sogenannte Bürgergeld überwiesen. Vollständig in Kraft treten die Änderungen allerdings erst zum 1. Juli 2023.

Mit der 49-Euro-Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr ist frühestens im April zu rechnen.

Ab dem 1. Januar steigt das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat.

Die Renten steigen veraussichtlich ab Mitte des Jahres 2023. Im Westen sollen sie um rund 3,5 % steigen, im Osten um rund 4,2 %.

Die Krankenkassenbeiträge werden im Schnitt um 0,3 % angehoben.

Erweitert wird der Kreis der Wohngeldberechtigten. Bislang haben rund 600’000 Haushalte die Leistungen erhalten. Nun sollen weitere 1,4 Millionen Haushalte hinzukommen. Außerdem ist eine Erhöhung um durchschnittlich 190 Euro im Monat vorgesehen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,2 auf 2,6 % angehoben. Er wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Studenten und Fachschüler, die bis zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, erhalten eine Pauschale zur Milderung der gestiegenen Kosten.

Die Tabaksteuer wird erhöht, sodass der Preis für eine Packung mit 20 Zigaretten um etwa 18 Cent steigt.

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