CORONA-REGELN IN THÜRINGEN WERDEN GELOCKERT

Zu sehen ist die Thüringer Staatskanzlei in der Regierungsstraße 73 in Erfurt. Sie ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr endet am 3. Februar 2023. Die Pflicht zur häuslichen Isolation wird durch eine generelle Maskenpflicht außerhalb der Wohnung ersetzt.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen läuft am 3. Februar 2023 aus. Damit endet auch die Maskenpflicht in öffentlichen Personennahverkehr, ebenso die fünftägige Pflicht zur häuslichen Absonderung bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2. Im öffentlichen Fernverkehr, in Kliniken, Pflegeheimen oder bei einem Arztbesuchen, muss weiterhin eine Maske getragen werden. Dies gebietet unmittelbar das Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Das Ende dieser Vorgaben war zunächst für März vorgesehen. Wegen der niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz, der zurückgegangenen Belastung im Gersundheitswesen sowie dem Vorstoß anderer Bundesländer, sieht sich die Landesregierung veranlasst, die Regeln ebenfalls zu lockern. Andernfalls wäre Thüringen das einzige Bundesland im Osten mit einer Maskenpflicht im ÖPNV gewesen.

Der Pflicht zur häuslichen Isolation bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 folgt eine generelle Maskenpflicht außerhalb der Wohnung. Außerdem gilt für Infizierte weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Diese Vorgaben gelten über einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, wenn die betroffene Person 48 Stunden lang keine Symptome hatte. Personen mit Symptomen sollen sich zehn Tage lang an die Regel halten.

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes, auf dessen Grundlage die Bundesländern derartige Verordnungen erlassen können, läuft am 7. April 2023 aus.

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