UNTERSUCHUNG ALTLASTVERDÄCHTIGER FLÄCHEN IM STADTGEBIET

Es fanden an verschiedenen Standorten Untersuchungen zur Belastung des Bodens statt. Die Förderrichtlinie zur Altlastenbehandlung wurde verlängert.

Im Stadtgebiet Gera finden auch 2023 wieder Maßnahmen zur Altlastenbehandlung auf altlastverdächtigen Flächen statt: Die vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 2020 erlassene Förderrichtlinie zur Altlastenbehandlung wurde bis 2025 verlängert. Finanziell gefördert werden weiterhin Erkundungen von Altlastenverdachtsflächen und die Beseitigung von Altlasten sowie den davon ausgehenden Gefahren. Entsprechende Anträge können auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

Im Zuge der bereits in Gera durchgeführten Untersuchungen wurden wichtige Daten gewonnen, die unter anderem Auskunft über die chemische Bodenbeschaffenheit und etwaige Belastungen des jeweiligen Standortes geben und damit deutlich machen, wie es um die jeweiligen Flächen steht. Allgemeines Ziel dieser Maßnahmen ist es, die begrenzte Ressource Boden und die natürlichen Bodenfunktionen zu bewahren bzw. durch geeignete Mittel, wo notwendig, wieder herzustellen.

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte wie etwa alte Mülldeponien, Gaswerke, Tankstellen oder ehemalige Industriestandorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Durch solche Altlasten können schädliche Bodenveränderungen hervorgerufen werden, von denen Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen. Um diese Gefahren abzuwenden, müssen Altlasten und altlastverdächtige Flächen umfassend erfasst, untersucht, bewertet und gegebenenfalls saniert werden.

Für fachliche Auskünfte steht die die untere Bodenschutzbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung, die telefonisch unter der Rufnummer 0365 8384212 zu erreichen ist.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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