WELCHE MÖGLICHKEITEN ERÖFFNET DER GEPLANTE GLOBALE PANDEMIEVERTRAG?

Die 194 Mitgliedsstaaten der WHO handeln derzeit untereinander einen globalen Pandemievertrag aus. Es liegt bereits ein Entwurf vor. Zudem werden die Internationalen Gesundheitsvorschriften überarbeitet. Die WHO gibt vor, künftig besser auf Pandemien reagieren zu wollen. Kritiker fürchten, dass Impfungen einen höheren Stellenwert als Grundfreiheiten und wirtschaftliche Existenzgrundlagen erhalten.

Nachdem in der Diskussion zum Ursprung von SARS-CoV-2 zuletzt die Labor-Theorie stärker im Fokus stand, rückt ein Artikel in der Zeitschrift „The Atlantic“ nun wieder die Tiermarkt-These in den Vordergrund. Der bekannte Berliner Virologe Christian Drosten stützt diese und äußerte sich jüngst hierzu öffentlichkeitswirksam.

Wissenschaftler in Europa, Nordamerika und Australien seien zufällig auf unbekannte chinesische Daten gestoßen, die Forscher des Zentrums für Seuchenkontrolle und Seuchenprävention vor einigen Tagen in die frei zugängliche Genomdatenbank „Gisaid“ eingestellt hätten. Darin befänden sich genetische Sequenzen, die mit Ausrufung der Pandemie aus Abstrichen von Marktproben vom „Huanan Seafood Wholesale Market“ in Wuhan gewonnen worden sein sollen. Nach bisheriger Darstellung ging dort das Virus auf den Menschen über. Viele der positiv getesteten Proben stammten vom Marderhund, hieß es.

Es gibt allerdings auch Hinweise, dass SARS-CoV-2 deutlich früher in Umlauf gewesen sein könnte. Nachträgliche Untersuchungen von Blutspenden für das „American Red Cross“ in den USA vom Dezember 2019 legen dies nahe. Festgestellt wurden IgG bzw. IgM-Antikörper in etwa 1,4 % bis 2 % der Proben.

Skeptiker vermuten einen neuen Vorstoß für rigidere Impfprogramme und unterstellen der WHO, in bestimmten Bereichen die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion kontrollieren zu wollen. Für die beabsichtige Pandemieprävention seien umfassende Maßnahmen und Impfprogramme für Menschen und Tiere geplant. Die WHO arbeite hierzu an einem Vertrag, der ihr weitreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse einräumt.

Geplant sind ein globaler Pandemievertrag und eine Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften, IHR, von 2005. Hierbei handelt es sich um ein verbindliches Regelwerk. Doch bislang gibt es lediglich verschiedene Änderungsvorschläge zu den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften. Die für den globalen Pandemievertrag zuständige Verhandlungsgruppe wird ihre Empfehlungen im Jahre 2024 vorstellen. Ein erster Entwurf wurde bereits erarbeitet. Im Juli 2023 soll ein erster Zwischenbericht vorgelegt werden. Es folgt eine Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag; erst dann wäre die Umsetzung in Übereinstimmung mit nationalem Recht möglich. Obwohl noch nichts feststeht, ist bereits erkennbar, worauf die Arbeit hinauslaufen sollen.

In dem seit Anfang Februar 2023 öffentlich bekannten Entwurf wird unter anderem festgestellt, dass „die meisten neu auftretenden Infektionskrankheiten von Tieren, einschließlich Wildtieren und domestizierten Tieren, ausgehen und dann auf den Menschen übergreifen“. Die Mitgliedsländer verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zu präventiven Maßnahmen. Hierzu soll eine „Quadripartite“ gegründet werden. Es handelt sich um eine Vierergruppe, bestehend aus der WHO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN, der Weltorganisation für Tiergesundheit und dem UN-Umweltprogramm. Diese könnte dann Aufgaben übernehmen, für die derzeit noch die jeweiligen Staaten zuständig sind. Im Entwurf heißt es:

„Zu den kritischen Bereichen, mit denen sich dieses Gremium befasst, gehören die Nahrungsmittelproduktion und Nahrungsmittelverteilung, die Verstädterung und die Entwicklung der Infrastruktur, der internationale Reiseverkehr und Handel, Aktivitäten, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zum Klimawandel führen, sowie solche, die einen erhöhten Druck auf die natürlichen Ressourcen ausüben — all dies kann zum Auftreten von Zoonosekrankheiten führen.“

Die Maßnahmen sollen künftig — so interpretieren es jedenfalls Kritiker — nicht mehr „unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen“ umgesetzt werden, wie es bislang in Artikel 3 hieß, sondern „auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, der Inklusivität und der Kohärenz“. Die Begriffe „Menschenrechte“ und „Existenzgrundlagen“ werden zwar genannt, jedoch nur in dem Sinne, dass unnötige Beeinträchtigungen zu vermeiden sind. Zudem geht es nicht mehr nur um „Risiken für die öffentliche Gesundheit“, sondern um „alle Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können“.

Stellt die WHO eine Bedrohung der Gesundheit fest, zum Beispiel durch ein Virus, könnten gemäß dem neuen Regelwerk Impfungen letztendlich so vorgegeben werden, dass Menschenrechte und Existenzgrundlagen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland wäre dann mit den gewonnenen Daten schneller erweiterbar und stünde nicht im Widerspruch mit internationalen Vereinbarungen. Maßnahmen, wie sie Deutschland während der ersten Corona-Phasen erlebt hat, könnten schneller, leichter, und vor allem deutlich früher durchgesetzt werden, fürchten Kritiker.

In den offiziellen Mitteilungen heißt es, man wolle regeln, dass Informationen über mögliche Bedrohungen so schnell wie möglich mit anderen Mitgliedern der WHO ausgetauscht werden können. Zudem sei eine gerechtere Verteilung von Impfstoffen und Medikamenten beabsichtigt, und es gehe um eine Lockerung von Patentrechten zu Gunsten ärmerer Länder.

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