BEWERBUNG ZUM JUGENDSCHÖFFEN NOCH BIS 8. JUNI 2023 MÖGLICH

Für anstehende Wahl von Jugendschöffen wurden weiterhin nicht genügend Kandidateninnen und Kandidaten gefunden, die sich im Herbst am Amtsgericht Gera zur Wahl stellen. Es fehlen noch 16 Bewerberinnen und 27 Bewerber. Deshalb bittet die Stadtverwaltung nochmals interessierte Bürger, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Damit für die Jahre 2024 bis 2027 die Jugendschöffen der Jugendschöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, ist von der Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.

Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist. Das Amt der Jugendschöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbungsformular und dazugehörige Erklärung) für die Wahl als Jugendschöffe können bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Telefon 8381356 oder „Ehrenamtszentrale@gera.de“) angefordert oder an der Pforte des Rathauses, der Ehrenamtszentrale oder dem H 35 abgeholt werden. Die Abgabefrist endet am 8. Mai 2023, 17 Uhr (Datum Eingangsstempel). Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 8381356 oder 8381072.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*