REFORM DES GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLSYSTEMS

Um den Zustrom von Menschen ohne Anrecht auf Asyl einzudämmen, arbeitet die EU an einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), während die Wanderungsbewegungen aus Afrika zunehmen. Hauptziel ist Deutschland, das über verschiedene Routen aufgesucht wird. Die Magnetwirkung kommt zustande durch die verhältnismäßig hohen Sozialleistungen, erschwerte Abschiebungen und die Möglichkeiten des Familiennachzuges, wodurch sich der Zuzug weiter beschleunigten könnte.

Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Asylbewerbungsverfahren im Zeitraum von Januar bis August 2023 um 77,2 % auf 204’461 Erstanträge gestiegen. Die meisten Anträge stellen Menschen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Gleichzeitig halten sich derzeit mehr als 300’000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland auf. Über das Mittelmehr kamen im Jahr 2023 bislang mehr als 180’000 Migranten nach Europa. Ein Sonderfall ist die Ukraine. Seit Februar 2022 sind mehr als eine Million Menschen von dort nach Deutschland gekommen. Diese müssen keinen Asylantrag stellen.

In Brüssel verhandelten die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten am 28. September 2023 über die Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), nachdem sich der Rat im Juni darauf geeinigt hatte. Es geht um insgesamt zehn zu ändernde Rechtstexte. Ein zentrales Element des GEAS ist die „Verordnung für Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl“. Sie soll zur Anwendung kommen, wenn besonders viele Menschen auf einmal in einem Land Asyl beantragen. Die Verordnung ermöglicht es, bestimmte Standards außer Kraft zu setzten, um dadurch beispielsweise abgelehnte Asylbewerber, auch Familien mit Kindern, länger als bisher in geschlossenen Lagern an der EU-Außengrenze internieren zu können. Möglich sind maximal 20 Wochen bis zur Entscheidung über einen Asylantrag, und weitere 20 Wochen bis zur Abschiebung, wenn kein Asyl gewährt wird. Voraussetzung ist eine Ausrufung des Krisenfalles durch die EU-Kommission. Alleingänge einzelner Mitgliedsstaaten sind nicht möglich. Grüne Politiker aus Deutschland stellten sich gegen die Krisenverordnung. Mit der Ablehnung im Rat der EU-Mitgliedsstaaten fehlte die deutsche Zustimmung, wodurch keine Mehrheit zustande kam, was wiederum die gesamte Reform blockierte, weil einzelne Bestandteile nicht aus dem Gesamtpaket herausgelöst werden können. Nachdem Bundeskanzler Scholz am 27. September 2023 im Bundeskabinett ein „Machtwort“ gegenüber den Ministern Annalena Baerbock und Nancy Faeser gesprochen hatte, war die Blockade beendet.

Bundesinnenministerin Faeser, SPD, stimmte der Reform des Asylrechts im Namen der Bundesregierung am 28. September 2023 zu. Im weiteren Werdegang folgt nun der Beschluss der Mitgliedsländer, welche sich anschließend noch mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission einigen müssen. Die Reform soll noch vor den Europawahlen im Juni 2024 verabschiedet werden.

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