DEUTSCHER BAUERNVERBAND KÜNDIGT AKTIONSWOCHE AN

Für die Zeit vom 8. bis 15. Januar 2024 hat der Deutsche Bauernverband eine Aktionswoche angekündigt, die mit einer Abschlusskundgebung in Berlin enden soll. Seit längerem sehen sich die Bauern durch Gesetze drangsaliert, die ihnen die Arbeit erschweren.

Auslöser der jüngsten Proteste ist eine Ankündigung der Bundesregierung, die Steuerrückvergütung für Dieselkraftstoff streichen, und land- sowie forstwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr von der KFZ-Steuer zu befreien. Derzeit tragen diese ein Kennzeichen mit grünen Buchstaben und Zahlen. Für den sogenannten Agrar-Diesel muss derzeit etwa nur die Hälfte der Mineralölsteuer gezahlt werden.

Der Grund für das Vorgehen der Bundesregierung ist das Defizit im Bundeshaushalt. Die Ausgaben liegen deutlich über den Einnahmen; es fehlen 17 Milliarden Euro im Etat für 2024. Da die Bundesregierung bestimmte Posten im Haushalt nicht antasten will und sowieso eine „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ plant, wurde dieser Bereich mit Bedacht gewählt. Die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid, Stickstoff und Methan soll drastisch bis auf das Niveau „netto null“ reduziert werden. Hierzu stellte die EU bereits einen Entwurf zur Verschärfung der Pflanzenschutz- und Düngemittelverordnung vor. Die meisten der heutigen Betriebe könnten durch diese Vorgabe nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Die Erträge würden sinken, der Flächenbedarf zur Nahrungsmittelproduktion steigen. In den Niederlanden wird Landwirten, die ihren Betrieb aufgeben, bereits eine Ablöseprämie angeboten. Um einen steigenden Flächenverbrauch infolge der strengeren Verordnungen zu verhindern, sind ebenfalls Maßnahmen geplant.

Ein in Arbeit befindlicher Gesetzesentwurf sieht die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Naturschutzgebiete vor. Wird das neue Gesetz rechtskräftig, ist mit einem deutlich vehementeren Vorgehen gegen die bisherige Landwirtschaft zu rechnen. Das EU-Parlament stimmte am 12. Juli 2023 zu. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments billigte den Text für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur am 29. November 2023. Voraussichtlich im März 2024 folgt die Bestätigung des Gesetzes im Plenum des EU-Parlaments und im Umweltrat.

Meere, Moore, Wälder, und Flussauen sollen wieder hergestellt werden. Ziel ist es, Geschäftsmodelle mit den bislang kostenlosen Ökosystemleistungen zu ermöglichen. Von der Natur bereitgestellte Dinge wie Luft und Wasser könnten dann grundsätzlich allen Nutzern in Rechnung gestellt werden. Da der Landwirtschaft dann deutlich weniger Flächen zur Verfügung stehen, wird die Nahrungsmittelproduktion mit herkömmlichen Pflanzen und Anbauverfahren nicht mehr möglich sein. Das Geschäft übernehmen große Konzerne, die neue Systeme einführen und Pflanzen genetisch verändern und patentieren lassen können, während für die freien Naturflächen eine neue Anlageklasse geschaffen wird.

Unterdessen begrüßte der Präsident des Bundesumweltamtes, Messner, das geplante Ende der Steuerrückvergütung für landwirtschaftlich genutzten Dieselkraftstoff. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er, man dürfe nicht länger in die falsche Richtung Anreize setzen. Die fossile Energienutzung solle nicht begünstigt werden. Viele Bauern rechnen damit, dass ihre Proteste bei der Politik nur einen Schritt zurück bewirken, und danach zwei weitere nach vorn in Richtung Transformation gegangen werden.

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