Bundeskanzler Olaf Scholz hat nach dem Ausscheiden der FDP aus der Regierungskoalition keine Mehrheit mehr im Parlament und ist auch nicht in der Lage, eine neue Regierung zu bilden. Am 13. November 2024 wird er eine halbstündige Regierungserklärung zur derzeitigen Lage abgeben. Die Vertrauensfrage will Scholz früher stellen als ursprünglich geplant. Hat er das Parlament nicht hinter sich, entscheidet der Bundespräsident innerhalb einer Bedenkzeit von 21 Tagen über dessen Auflösung. Anschließend muss es innerhalb von 60 Tagen zu Neuwahlen kommen. Im Gegensatz zur Regierung bleibt das Parlament aber handlungsfähig und kann auch ohne einen Bundeskanzler Gesetze beschließen.
Derzeit fehlen sowohl der Nachtragshaushalt für 2024 aus auch der Etat für 2025. Eine Lücke von mehreren Milliarden Euro kann nicht geschlossen werden. SPD und Grüne wollen die Schuldenbremse aussetzen; die FDP war dagegen. Mit einer vorläufigen Haushaltsführung könnte ein gewisser Zeitraum überbrückt werden. Beschlüsse sind auch für das Rentenpaket II, die Krankenhausreform, das Wirtschaftspaket und das Kindergeld nötig. Möglicherweise wird das neue Parlament darüber abstimmen.
Nach Einschätzung von Experten will Bundeskanzler Olaf Scholz angesichts der schlechten Umfragewerte seiner Partei Zeit gewinnen, während die Union wegen ihres Umfragehochs auf Neuwahlen drängt. Nach einer Neuwahl wird eine diversere Parteienlandschaft erwartet als bisher. Eine Regierungsbildung wäre dann deutlich schwieriger.
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