
Die konstituierenden Sitzungen der 24 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages fanden am 21. Mai 2025 statt. In diesen werden die Ausschüsse zusammengesetzt und die jeweiligen Vorsitzenden gewählt, wobei die Sitzungen jeweils von einem Mitglied des Bundestagspräsidiums geleitet werden. Als zweitstärkster Kraft würden der AFD laut Geschäftsordnung sechs Ausschussvorsitze zustehen. Konkret hat sie das Vorschlagsrecht zur Besetzung der Posten. Alle anderen Fraktionen hatten jedoch angekündigt, die Personalvorschläge der AFD nicht anzunehmen. Sie begründen dies mit dem Gutachten des Bundesverfassungsschutzes, wonach die Partei „gesichert rechtsextremistisch” sei und wollen ihr keinen Zugang zu wichtigen Machtpositionen im parlamentarischen Betrieb ermöglichen. Nach den abgelehnten Wahlvorschlägen übernehmen nun die dienstältesten Mitglieder kommissarisch die Ausschussleitung.
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