
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Einführung einer digitalen Identität für alle Bürger vor. Sie soll die Modernisierung der Verwaltung vorantreiben, den Zugang zu staatlichen und später auch privaten Diensten vereinfachen, die Automatisierung von Prozessen ermöglichen und den Weg für ein sicheres, interoperables europäisches Identitätsmanagement ebnen.
Eingeführt wird hierzu ein begründendes Bürgerkonto, das jedem Bürger seine digitale Identität bereitstellt. Beschrieben wird es oft als digitales Portemonnaie, das wichtige persönliche Dokumente enthält, wie zum Beispiel den Personalausweis, den Führerschein und später auch die Fahrkarte. Zudem müssen Internetplattformen künftig eine Anmeldung mittels digitaler Identität anbieten.
Die Identität soll zu Beginn nur als Schlüssel für den Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen über eine zentrale digitale Plattform, den „One-Stop-Shop“ dienen, wodurch Behördengänge und Papierformulare weitgehend entfallen werden.
Es wird eine zentrale Plattform namens „European Digital Identity Wallet“ geschaffen, über die Identifikation, Authentifizierung und auch Zahlungen möglich sein werden. Damit können die Bürger ihre Identität und verschiedene Nachweise wie Führerscheine, Bildungs- und Gesundheitsnachweise digital und sicher verwalten und nutzen.
Durch die Automatisierung von Verwaltungsprozessen sollen viele Vorgänge vereinfacht werden, was schließlich die Akzeptanz erhöht. Beispielsweise könnten Eltern nach der Geburt eines Kindes automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Dazu ist ein umfassendes Modernisierungs- und Vernetzungsregister vorgesehen. Im Anschluss folgt der nächste Schritt.
Die digitale Identität wird im Rahmen der eIDAS-2.0-Verordnung als europäisches Ökosystem gestaltet. Das nächste Ziel ist es, eine grenzüberschreitende, in allen EU-Staaten anerkannte Identität zu schaffen, die auch für private Dienste wie Online-Banking oder digitale Gesundheitsdienste genutzt werden kann. Im März 2024 hatte das EU-Parlament einem Gesetz zugestimmt, demgemäß alle Mitgliedsstaaten ihren Bürgern bis zum Jahr 2026 verpflichtend eine „European Digital Identity Wallet“ anbieten müssen. Die digitale Identität ist Teil des EU-Programms „Digitales Europa“ und des Politikprogramms „Digitale Dekade 2030“.
Die Initiativen „Known Traveller Digital Identity“ und „ID2020“ lieferten als internationale Pilotprojekte und Diskussionsplattformen wichtige Impulse für technische Standards, Datenschutzprinzipien und die Idee einer nutzerzentrierten, dezentralen digitalen Identität. Sie dienten als Inspiration und Referenzrahmen für die europäische Entwicklung, waren formal aber nicht am Gesetzgebungs- oder Umsetzungsprozess des EU-Vorhabens beteiligt.
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