
Das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur AFD reicht nach Einschätzung des Bundesinnenministers nicht für ein Verbotsverfahren aus. Denn in dem Werk gehe es primär um die Frage, ob die AFD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße. Es sage aber nichts darüber, ob ein Angriff auf den Rechtsstaat und die Demokratie vorliege. Diese beiden Elemente müssten in einem Verbotsverfahren ebenfalls betrachtet werden.
Die Klage der AFD gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ist bislang nicht abschließend entschieden. Das Verwaltungsgericht Köln hat hierzu noch kein Urteil gefällt. Die Partei erreichte jedoch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgeben musste. Bis zur gerichtlichen Entscheidung bezeichnet und behandelt der Verfassungsschutz die AFD nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ und setzt diese Einstufung auch in der Praxis vorläufig aus. Dies ist jedoch keine endgültige Entscheidung im Sinne eines Klageerfolgs, sondern ein vorübergehender Zustand, der den Status quo bis zur Entscheidung im Eilverfahren sichert.
Für die Öffentlichkeit sollte das Gutachten nicht einsehbar sein. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser begründete dies mit dem Quellenschutz. Kritische Journalisten gelangten jedoch an die Papiere, analysierten sie und gaben sie anschließend frei. Das gesamte Werk wurde zuerst im Magazin „Cicero“ veröffentlicht. Es stellte sich heraus, dass es sich im Wesentlichen um eine Sammlung von Zitaten handelt. Nach übereinstimmenden Zeitungsberichten gibt es keine schützenswerten geheimdienstlichen Quellen. Das Gutachten stützt sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen wie Reden, Social-Media-Beiträge, Parteiveröffentlichungen und andere öffentlich dokumentierte Aussagen von AFD-Politikern.
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