KLIMANEUNTRALITÄT NUR MIT EINSCHRÄNKUNEGN ERREICHBAR

Sollte Deutschland an dem Ziel der Klimaneutralität festhalten, müssen sich die Bürger in einigen Jahren auf erhebliche Freiheitsbeschränkungen einstellen. Die unbequemen Maßnahmen werden derzeit aus politischen Gründen zwar hinausgezögert, doch je mehr Zeit verstreicht, desto drastischer wird der Übergang kurz vor der Ablauf der Frist. Gemäß Bundesverfassungsgericht können bei einer „Vollbremsung“ dann auch „gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein“, wie es in Aktenzeichen 1 BvR 2656/18, Randnummer 192, des Beschlusses vom 24. März 2021 heißt.

Da mit jeder menschlichen Aktivität CO₂ freigesetzt wird, müssen ebendiese Aktivitäten zwangsläufig beschränkt werden. Über das CO₂ kann gewissermaßen bestimmt werden, wer was in welchem Ausmaß tun kann. Das künftige Budget gibt Grenzen vor, die nicht überschritten werden dürfen. Zusammen mit digitalen Pässen und digitalen Zahlungsmitteln wird in Zukunft sogar die Überwachung und Reglementierung aller Bürger möglich sein. Die Verzögerungen der einschneidenden Maßnahmen sind somit auch den noch nicht einsetzbaren neuen Technologien geschuldet. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für die Steuerung des allgemeinen Verhaltens.

Klimaneutralität bedeutet, dass jeder Bürger pro Jahr nicht mehr als eine Tonne CO₂ emittieren darf. Das entspricht in etwa dem CO₂-Gehalt in der Atemluft eines Menschen im gleichen Zeitraum. Angehörige der sozialen Mittelschicht, die bewusst sparsam leben, energiesparend wohnen, selten Auto fahren, sich überwiegend pflanzlich ernähren und wenig konsumieren, verursachen jedoch immer noch sechs bis acht Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr.

Zuletzt warnte Sebastian Müller-Franken, Professor für Öffentliches Recht, in einem Gastbeitrag für die Zeitung „Welt“ vor massiven Grundrechtseinschränkungen. Diese drohen ab dem Jahr 2031. Er bezieht sich ebenfalls auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Dieses stellte fest, dass CO₂-relevante Freiheiten im Rahmen der Klimaschutzanforderungen an ihre Grenzen stoßen und durch das Klimaschutzgesetz auf das Notwendige beschränkt werden, um den Klimawandel zu bekämpfen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Nach Einschätzung des Gerichts ist das zur Verfügung stehende CO₂-Budget schon im Jahre 2030 aufgebracht. Ein Jahr danach könnten Gerichte Urteile fällen, die weitreichende Beschränkungen zur Folge haben. Müller-Franken sprach gegenüber „Welt“ von einer „Regierung der Gerichte“. Die Freiheit des Einzelnen muss, wenn die Gerichte entsprechend urteilen, durch staatliche Maßnahmen eingeschränkt werden, wenn sie CO₂-Emissionen zur Folge hat. Betroffen sind verschiedene Bereiche des Lebens, wie die Wahl der Verkehrsmittel, die Art des Wohnens und des Heizens, und die Wirtschaft in Bezug auf die Energieversorgung.

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