EINIGUNG AUF REFORMEN

Die Vorsitzenden der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf umfassende Reformen geeinigt. Vorgelegt wurde ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, welches 34 Maßnahmen enthält, eingeordnet in die Kategorien „Rente“, „Steuern“, „Arbeitsmarkt“, „Wachstum und Gerechtigkeit“ und „Bürokratierückbau“. Ziel ist es, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, im Einklang mit dem Empfinden von Gerechtigkeit.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/2026-07-02-ergebnisse-des-koalitionsausschusses.html

Die geplanten steuerlichen Entlastungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen sollen im Wesentlichen durch eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer finanziert werden. Nach Inkrafttreten, voraussichtlich am dem 1. Januar 2027, gilt ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 250’000 Euro ein Satz von 45 %, ab 280’000 Euro sind es 47 %. Der Spitzensteuersatz bleibt hingegen unverändert und gilt weiterhin ab etwa 70’000 Euro pro Jahr.

Als Wettbewerbsnachteil werden die hohen Krankenstände angesehen. Das Programm sieht deshalb eine Abschaffung der fernmündlichen Arbeitsunfähigkeitsmeldung vor. Die Vorlage der Bescheinigung soll ab dem ersten Tag verpflichtend werden, nicht wie bisher ab dem dritten. Arbeitsverträge dürfen gemäß dem Programm länger als bisher grundlos befristet werden. Konkret soll eine sachgrundlos befristete Anstellung +über einen Zeitraum von 48 Monaten ermöglicht werden, mit bis zu sechs Verlängerungen.

Vorgesehen sind außerdem schnellere Baugenehmigungen, höhere Kindergeldzahlungen, ein Abbau der Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen, eine Senkung des Personalbedarfs in staatlichen Behörden um 8 % durch Digitalisierung sowie eine vereinfachte Erstellung und Abgabe der Steuererklärung. Die Vorschläge der Rentenkommission sollen bis Ende 2026 umgesetzt werden.

Beim „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ handelt es sich um mehrere Maßnahmen, die die Lesungen des Parlamentes durchlaufen müssen, dann im Bundesrat behandelt werden, die Unterschrift des Staatsoberhauptes benötigen und erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

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