In einer Gaststätte in der Heinrich-Heine-Straße erhielt ein 58-jähriger Mann nach einem Streit mit der Betreiberin ein Hausverbot. In der Folge verschaffte sich der Mann zwischen dem 28. und 30. Juni 2026 widerrechtlich Zutritt zu den Räumen.
Dabei beschädigte er unter anderem zwei Schließzylinder sowie eine Türklinke und entwendete Fahrzeugschlüssel sowie ein Fahrrad. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 150 Euro. Der Wert des Fahrrades liegt im mittleren dreistelligen Bereich.
Während der polizeilichen Anzeigenaufnahme erschien der Tatverdächtige erneut am Tatort. Er räumte die Tat ein und übergab das Diebesgut freiwillig. Die entwendeten Gegenstände konnten der Eigentümerin vollständig zurückgegeben werden.
Die Polizei ermittelt unter dem Aktenzeichen 0163619/2026 wegen besonders schweren Falls des Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs.

Kommentar hinterlassen