Im Rahmen von Verkehrskontrollen stellte die Polizei Gera am Freitag, den 10. Juli 2026, und in der Nacht zum Sonntag, den 12. Juli 2026, insgesamt acht Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnahmen.
Am Freitagvormittag kontrollierten Polizeibeamte gegen 11.50 Uhr in der Amthorstraße einen 37-jährigen E-Roller-Fahrer. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis.
Wenige Stunden später, gegen 14.10 Uhr, wurde in der Talstraße/Ecke Schmelzhüttenstraße ein weiterer 39-jähriger E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Auch bei ihm verlief ein Drogenvortest positiv auf Cannabis.
Im weiteren Verlauf des Tages, gegen 19 Uhr, wurde in der Vogtlandstraße ein 28-jährigen PKW-Fahrer festgestellt, dessen Drogentest ebenfalls positiv auf Cannabis reagierte.
Gegen 22 Uhr kontrollierten Beamte in der Straße der Jugend einen 38-jährigen PKW Mazda-Fahrer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 ‰.
Kurz darauf wurde gegen 23 Uhr in der Prof.-Simmel-Straße eine 53-jährige PKW Toyota-Fahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,6 ‰.
Nur wenige Minuten später, gegen 23.20 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der August-Bebel-Straße in Ronneburg einen 30-jährigen Peugeot-Fahrer. Neben einer geringen Alkoholisierung stellten die Beamten eine Beeinflussung von Cannabis bei ihm fest.
Am Sonntagabend, den 11. Juli 2026, wurde gegen 20.25 Uhr in der Franz-Stephan-Straße in Gera ein 42-jähriger PKW-Fahrer kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,03 ‰. Zudem konnte der Mann keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Eine Blutentnahme wurde im Krankenhaus durchgeführt.
In den frühen Morgenstunden des Sonntags, 12. Juli 2026, kontrollierten Polizeibeamte gegen 1.30 Uhr einen 41-jährigen Fahrradfahrer im Bereich Wiesestraße/Debschwitzer Straße. Ein Atemalkoholtest ergab 2,63 ‰. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt.
In allen Fällen wurden die Weiterfahrten untersagt und die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet.

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