Bewohnerparkausweise können seit Anfang September 2026 über das Internet beantragt oder verlängert werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Mit dem Verfahren „print@home“ erhalten Anwohner ihre Parkausweise per elektronischer Post als PDF-Datei.
Das Angebot richtet sich an alle mit Hauptwohnsitz in Gera gemeldeten Personen, die in einer Bewohnerparkzone wohnen und einen Bewohnerparkausweis benötigen. Für die Beantragung sind lediglich wenige Unterlagen erforderlich, darunter Fahrzeugschein, Führerschein sowie Personalausweis oder Reisepass. Bei Verlust des Parkausweises kann auch die Ersatzausstellung bequem über das Internet erfolgen.
Der digitale Service ist kostenpflichtig: Die Gebühr beträgt 90 Euro und wird direkt im Online-Verfahren per elektronischer Bezahlfunktion entrichtet. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Antragsteller der Bewohnerparkausweis als PDF-Datei per elektronischer Post zugestellt.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Verfahren „print@home“ kann nicht genutzt werden, wenn der Bewohnerparkausweis im Rahmen von Carsharing ausgestellt werden soll, für mehr als zwei Kennzeichen, wenn der Antragsteller Eigentümer eines Hauses in einer Bewohnerparkzone ist, aber keinen Hauptwohnsitz dort hat, oder wenn nur ein Nebenwohnsitz besteht. In diesen Fällen ist eine telefonische Rücksprache mit dem Stadtservice 35 unter der Rufnummer +493658381900 oder über „stadtservice@gera.de“ erforderlich.
Hinweis zu Fahrzeuglängen
In Gera werden grundsätzlich keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge mit einer Länge über fünf Metern ausgestellt. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge bis 5,5 Meter in bestimmten Parkzonen. Für Fahrzeuge bis 5,2 Meter Länge sind spezielle Parkplätze in ausgewiesenen Zonen vorgesehen.
Alternative Antragstellung
Neben dem Online-Service können Antragsteller auch den Thavel-Onlinedienst nutzen oder ihre Unterlagen per elektronischer oder Briefpost an den Stadtservice senden, um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen oder zu verlängern. Bei Abholung vor Ort beträgt die Gebühr ebenfalls 90 Euro; eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen und Unterlagen
- Kopie des Ausweisdokuments (beidseitig)
- Kopie des Fahrzeugscheins (beidseitig)
- Kopie des Führerscheins (beidseitig)
- Nutzungsüberlassung bei nicht auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeugen
Der Service erleichtert den behördlichen Ablauf und trägt zu mehr Komfort für die Anwohner bei. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt Gera oder direkt beim Stadtservice H 35 erhältlich.
QUELLE: STADTVERWALTUNG

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