INFORMATION ZUR BESEITIGUNG VON HERBSTLAUB

Die Stadtverwaltung informiert über die Beseitigung von Herbstlaub im Anliegerbereich.

Mit dem Einzug des Herbstes und dem sich verändernden Wetter ist es an der Zeit, die Aufmerksamkeit auf die Straßenreinigungspflichten in Gera zu lenken.

Die Stadtverwaltung möchte in Erinnerung rufen, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gera die Anlieger (Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen werden) zur wöchentlichen Reinigung der jeweiligen Anliegerbereiche, wie Gehwege, Grünstreifen und Treppenanlagen verpflichtet sind. Sofern nach Straßenreinigungssatzung in der jeweiligen Straße keine öffentliche Straßenreinigung erfolgt, besteht darüber hinaus auch die Pflicht zur Reinigung der Fahrbahn bis hin zur Straßenmitte.

Bei starkem Laubfall sind die Reinigungsarbeiten zur Verhinderung von Unfällen in entsprechend kürzeren Abständen auszuführen, notfalls täglich.

Das Herbstlaub ist unter Beachtung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Ostthüringen zu entsorgen und darf in keinem Falle vom Gehweg auf die Fahrbahn bzw. in die Straßenrinne gekehrt werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Anlieger, der Pflicht zur Beseitigung des Herbstlaubes rechtzeitig und umfassend nachzukommen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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