Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen, Datennetze
ENTLASSUNG EINER OTZ-JOURNALISTIN NACH KOMMENTAR WAR NICHT RECHTENS
Die langjährige Leiterin der Geraer OTZ-Redaktion muss zu ihren bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden; ihre Kündigung ist unwirksam. Das entschied das Arbeitsgericht in Gera, wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ meldet. https://m.focus.de/politik/urteil-des-arbeitsgerichts-gera-journalistin-nach-corona-artikel-gefeuert-jetzt-siegt-vor-gericht_id_180401469.html Ihre Artikel, und damit auch der […]
