MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG

STRASSENSPERRUNG

Trebnitz wird in der Zeit vom 23. Juli bis voraussichtlich 17. August für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt. Es wird eine Umleitung über den Stadtring Nord-Ost sowie die Ronneburger Straße empfohlen. Grund der Sperrung sind Kanalbauarbeiten durch die Firma EWS Bau GmbH Brahmenau im Auftrag des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal.


EINSCHRÄNKUNG DES VERKEHRSRAUMES

Aufgrund von vorbereitenden Arbeiten für den nächsten Bauabschnitt für die Heißwassertrasse wird ab Donnerstag, 19. Juli, der Kreuzungsbereich Theaterstraße/Joliot-Curie-Straße durch eine mobile Lichtzeichenanlage geregelt. Das hat zur Folge, dass das Rechtsabbiegen stadteinwärts aus der Theaterstraße in die Joliot-Curie-Straße sowie das Linksabbiegen aus der Joliot-Curie-Straße in die Theaterstraße untersagt werden muss. Hierfür wird eine Umleitung über die Leibnizstraße und Eselsweg ausgewiesen. Alle weiteren Fahrbeziehungen bleiben aufrecht erhalten. Aufgrund der Verkehrsraumeinschränkungen im Kreuzungsbereich, zum Beispiel verbleibt stadteinwärts nur noch eine Geradeausspur, wird es jedoch zu Behinderungen kommen. Die Stadt bittet alle Fahrzeugführer um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahme.


ÜBERPRÜFUNG DER STANDSICHERHEIT DER HÖHLER

Die Höhler am Kornmarkt Nr. 14; 15; 17; 19; 21 und 99 werden in der Woche vom 30. Juli bis voraussichtlich 3. August geprüft. Durch die Bohrarbeiten kommt es in dieser Zeit zu Behinderungen auf dem östlichen Teil des Kornmarktes. Zur Prüfung der Höhler werden deshalb mittels Bohrungen Rohre bis in die Höhler eingebracht. Danach erfolgt eine Befahrung mittels einer speziellen Kamera. Die Aufnahmen werden durch Spezialisten ausgewertet. Sie schätzen Gefahren ein und leiten Empfehlungen zum Handeln ab. Die Zugänge zu diesen Höhlern wurden mit dem Abriss der Altbebauung im Jahr 1970 verschlossen. Entsprechend dem Thüringer Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Objekten des Altbergbaues und unterirdischen Hohlräumen (ThürABbUHG) ist die Stadt Gera für die Höhler unter den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in ihrer Baulastträgerschaft verantwortlich. Um den Kontroll- und Sicherungspflichten nach ThürABbUHG nachzukommen, lässt die Stadt jedes Jahr im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einige Höhler untersuchen.


TAGESFAHRTEN

Ab sofort können Interessierte nicht nur die Tagesfahrten der Gera-Information, sondern auch alle Fahrten vom Gästeführer der Region Gera e. V. in der Gera-Information buchen. Oberstes Ziel beider Veranstalter ist, die Zufriedenheit der Gäste der Stadt Gera und der Region und somit auch das Image durch touristische Angebote zu verbessern. Folgende Tagesfahrten sind in der Gera-Information buchbar:

– nach Naumburg und zur Sektverkostung in Freyburg (18. August)
– zur Landesgartenschau Burg (25. August)
– zur 900-Jahrfeier in Zwickau (8. September)
– zur Porzellanmanufaktur Volkstedt und zum Gestüts Meura (15. September)
– nach Lehesten und Sonneberg (13. Oktober)
– zum Rennsteig mit Flakonmuseum und Tropenhaus (13. Oktober)
– zur Nougatwelt und Weihnachtsmarkt Schmalkalden (2. Dezember)
– zur Mettenschicht in Bad Schlema (8. Dezember)
– zur Ausstellung „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ in Radebeul (16. Dezember)

Die Mitarbeiterinnen der Gera-Information nehmen gern telefonische Reservierungen unter der Rufnummer 0365 8381111 entgegen und geben Auskünfte zu den Leistungen, Abfahrtszeiten und Preise der Touren. Die Geschäftsstelle am Markt 1A ist wie folgt geöffnet: montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 15 Uhr.


BÜRGERGREMIUM ZUM THEMA VERKEHR

Am Donnerstag, den 19. Juli, 17 Uhr, findet das nächste Bürgergremium zum Thema „Verkehr” in der Begegnungsstätte der GWB Elstertal „Treffpunkt Bieblach“, Erich-Mühsam-Straße 2 statt. Zu Verkehrsthemen ist Andreas Bromme von der Unteren Verkehrsbehörde eingeladen. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.


HINWEIS ZU ZAHLUNGSTERMINEN FÜR DIE STEUER

Die Stadt Gera erinnert nochmals daran erinnern, dass auf die Erteilung von schriftlichen Jahresbescheiden zur Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird, da die Hebesätze gegenüber dem Kalenderjahr 2017 unverändert geblieben sind. Mit dem letzten zugestellten Bescheid, entweder Jahresbescheid 2015 oder in den Folgejahren ergangene Bescheide, wurde allen Steuerpflichtigen mitgeteilt, dass der Bescheid bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides gilt. Der Bescheid enthält unter „Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides, zahlen Sie bitte die nachfolgenden Beträge zu den angegeben Fälligkeiten.“ einen Zahlungsplan für Folgejahre mit den zu zahlenden Beträgen zu den aufgeführten Fälligkeiten.
Es wird nur ein neuer Grundsteuerbescheid zugesandt, wenn sich etwas ändert. Beispiele:
Es würde ein neuer Steuermessbetrag gelten. Die Stadt Gera würde einen neuen Hebesatz beschließen. Oder das Grundstück wurde verkauft.

Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung der Grundsteuerbescheide erfolgte im „Geraer Wochenmagazin“ vom 27. Januar 2018 in den Öffentlichen Bekanntmachungen. Hier wurde auch auf die entsprechenden Zahlungstermine hingewiesen.

Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, haben gemäß § 28 GrStG die Grundsteuer 2018 wie folgt zu begleichen:

– Quartalszahler zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
– Halbjahreszahler zum 15. Februar und 15. August
– Zahler von Kleinbeträgen und Jahreszahler ohne Antrag zum 15. Ausgust
– Jahreszahler auf Antrag zum 1. Juli

Die Stadt Gera bittet um entsprechende Beachtung, um Zahlungsverzug und damit verbundene weitere Kosten zu vermeiden.


GEHÖLZARBEITEN

Zu Einschränkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs im gesamten Bereich der Steinbeckstraße kommt es bis Freitag, den 20. Juli, durch Verschnittarbeiten an den Bäumen. Die Arbeiten sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der städtischen Bäume erforderlich und werden durch eine Fachfirma ausgeführt. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Für die Lärmbelästigung und die Einschränkungen bittet die Stadtverwaltung Gera um Verständnis.


THÜRINGER ENGAGEMENT-PREIS 2018

Der Thüringer Engagement-Preis würdigt in diesem Jahr zu sechsten Mal herausragenden Einsatz für die Gesellschaft, ob Alt oder Jung, ob Einzelperson oder Verein, ob Unternehmen, Stiftung oder Initiative: Jeder ehrenamtlich Engagierte kann sich für den mit insgesamt 25.000 Euro dotierten Thüringer Engagement-Preis bewerben oder seine Kandidaten nominieren. Wer wird Preisträger des Jahres 2018? Noch bis zum 6. August nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Vorschläge und Bewerbungen online unter www.thueringer-engagement-preis.de entgegen. Helfen Sie mit, bürgerschaftliches Engagement in Thüringen zu würdigen. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen erhalten Sie unter www.thueringer-engagement-preis.de sowie unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de.

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