ÄRZTEHAUS AN DER HEINRICHSBRÜCKE GEPLANT

Am 11. April 2019 stand der „Einfache Bebauungsplan B/150/18 Ärztehaus Heinrichsbrücke
— Abwägungs- und Satzungsbeschluss“ auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Die Vorlage wurde mit 34 Fürstimmen und einer Enthaltung angenommen. Zuvor, im September 2018, hatte der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und gleichzeitig den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Drucksachen-Nr. 76/2018). Die Neubebauung soll auf Grundlages des § 34 des Baugesetzbuches realisert werden. Um die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich realisieren zu können, wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Das Ärztehaus Heinrichsbrücke soll an der Straße des Friedens/Ecke Tschaikowskistraße entstehen und neben Arztpraxen auch Wohnungen und Büros unter ein Dach bringen. Der Entwurf zeigt ein modernes, zweiflügeliges Eckgebäude. Dieses besteht aus einem sechsstöckigen Turm. Von diesem gehen die beiden vierstöckigen Flügel nach Westen bzw. Süden aus.

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