SENKUNG DES ZINSSATZES UND ERHÖHUNG DES GELDUMLAUFES

Am 12. September 2019 wurden nach der geldpolitischen Sitzung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main Maßnahmen bekanntgegeben, mit denen einem konjunkturellen Tief entgegengewirkt werden soll.

Der Satz der Einlagefazilität für die Großbanken wird von -0,4 % auf -0,5 % abgesenkt. Das soll die Großbanken dazu drängen, Gelder nicht zu „parken“, sondern als Kredite an Unternehmen und Privatpersonen zu vergeben. Es wird ein Staffelzinssystem geben, welches eine entlastende Wirkung haben soll; über die Ausgestaltung wird noch verhandelt. Im Gespräch sind Freibeträge, die den Schaden für die Banken begrenzen. Die Zinsen sollen solange niedrig gehalten werden, bis die Inflation in der Eurozone die Marke 2 % erreicht hat. Ab 1. November 2019 werden weitere Anleihen gekauft. Das monatliche Kaufvolumen soll 20 Milliarden Euro betragen.

Beliebig fortführen kann die EZB die Anleihenkäufe aber nicht, sondern darf bislang de facto nur 33 % der Emission einer Anleihe eines Staates kaufen. Mit 20 Milliarden Euro kann das Kaufprogramm somit theoretisch neun Monate lang fortgeführt werden.

Anleger sprechen von Alarmsignalen und einer Anleihenblase. Auch die Geschäftsbanken kaufen, verkürzt ausgedrückt, mit dem Geld der Sparer negativ verzinste Staatsanleihen. Der Grund sind nicht zuletzt gesetzliche Vorgaben. Außerdem könnten spätere Anleihen mit einem noch negativeren Zinssatz versehen werden, wodurch die heutigen begehrter und zu einem höheren Kurs gehandelt würden. Der Anleihenmarkt ist deutlich größer als der Aktien- oder Edelmetallmarkt; das Platzen einer Blase, z. B. durch eine höhere Inflation, hätte gravierende Auswirkungen. Spekuliert wird in dieser historisch einmaligen Situation über ein schwerwiegendes Ereignis innerhalb der Zeit bis 2025.

Was den negativen Zinssatz für Einlagen der Großbanken bei der EZB anbetrifft, warnte jüngst sogar der Sparkassenpräsident vor Folgen für Bankkunden. Gegenüber der Zeitung Handelsblatt äußerte er, die Auswirkungen der Geldpolitik werden eines Tages die breite Bevölkerung erreichen. Nachzulesen ist dies in der Druckausgabe vom 29. August 2019. Die Fragesteller wollten wissen, ob Negativzinsen für Privatkunden zumindest bei den Sparkassen nicht ausgeschlossen sind, wenn im Sparkassengesetz festgeschrieben ist, dass diese dem Spargedanken verpflichtet sind. Aus Sicht des Sparkassenpräsidenten ist vieles nicht rechtlich geklärt. Wenn Einlagen langfristig Geld kosten, und wenn man gleichzeitig Kreditnehmern Zinsen mitgeben muss, werde das irgendjemand zahlen müssen, sagte er. Vor diesen wirtschaftlichen Zusammenhängen könne man sich nicht mit rechtlichen Erwägungen verstecken.

Bringt man alle wirtschaftlichen und geldpolitischen Aspekte zusammen, lassen sich die Auswirkungen für den Bürger schon heute erahnen: Wenn für die Aufrechterhaltung eines bestimmten Lebensstandards bislang die Arbeitsleistung von einer Person genügte, werden in Zukunft mit der gleichen Leistung für den gleichen Standard mindestes drei Personen arbeiten müssen.

Zuunterst sind die nächsten Termine der Europäischen Zentralbank aufgeführt.

  • Mittwoch, 25. September 2019: Sitzung ohne geldpolitischen Bezug in Frankfurt am Main
  • Donnerstag, 26. September 2019: EZB-Ratssitzung in Frankfurt am Main
  • Mittwoch, 9. Oktober 2019: Sitzung ohne geldpolitischen Bezug in Frankfurt am Main
  • Donnerstag, 24. Oktober 2019: geldpolitische Sitzung mit Pressekonferenz in Frankfurt am Main
  • Mittwoch, 6. November 2019: Sitzung ohne geldpolitischen Bezug in Frankfurt am Main
  • Mittwoch, 20. November 2019: Sitzung ohne geldpolitischen Bezug in Frankfurt am Main
  • Mittwoch, 4. Dezember 2019: Sitzung ohne geldpolitischen Bezug in Frankfurt am Main
  • Donnerstag, 5. Dezember 2019: EZB-Ratssitzung Frankfurt am Main
  • Donnerstag, 12. Dezember 2019: geldpolitische Sitzung mit Pressekonferenz in Frankfurt am Main

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