MITTEILUNG DER DEUTSCHEN BAHN AG

In Zügen und Bussen der Deutschen Bahn AG gelten die bekannten Vorsorgehinweise des Robert-Koch-Institutes wie gründliches Händewaschen oder die schnelle Entsorgung von benutzten Taschentüchern. Der Betrieb soll so lange und so gut wie möglich aufrechterhalten werden, sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Dr. Richard Lutz.

Die Kulanzregelungen für DB-Kunden werden ab dem 16. März 2020 erweitert. Wer aufgrund des Virus seine Reise nicht mehr antreten möchte, kann seine gebuchten Fahrkarten kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert der Fahrkarte umwandeln lassen. Das gilt für alle Super-Sparpreise und Sparpreise für Reisen bis einschließlich 30. April 2020. Die betroffenen Kunden können sich dazu an die Kundendienst-Kanäle und die Verkaufsstellen der DB wenden. Reisende mit einem Flexpreis oder Flexpreis-Business haben unabhängig von den aktuellen Sonderkulanzen die Möglichkeit, ihre Fahrkarten kostenlos zu stornieren. Diese Kunden werden gebeten, die üblichen Stornierungswege zu nutzen. Kunden, die aufgrund des Virus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können die gebuchte Fahrkarte bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Bei Super-Sparpreisen und Sparpreisen wird die Zugbindung aufgehoben.

Bei einem von Behörden festgestellten Verdacht auf SARS-COV-2 wird der betroffene Bereich im Zug gesperrt und nach der Fahrt professionell gereinigt und desinfiziert. Die Fahrgäste werden durch das Zugpersonal gebeten, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen, um von den Behörden im Bedarfsfall kontaktiert werden zu können.

Die Züge der DB wurden dafür mit Aussteigekarten in Papierform ausgestattet, die das Zugpersonal (im Verdachtsfall) verteilen wird. Die DB wird der Meldepflicht nachkommen. Zusätzlich können die Kunden ihre Daten über ein Kontaktformular oder über die kostenlose Rufnummer 0800 5141514 hinterlassen.

QUELLE: DEUTSCHE BAHN AG

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