HINWEIS ZUR BERÄUMUNG AUF FRIEDHÖFEN

Gemäß §§ 17 und 19 der Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe stellen Urnengemeinschafts- und Urnenreihenanlagen Grabstätten dar, an denen kein Nutzungsrecht entsteht. Die Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Ab 1. März 2021 werden in den Urnenreihen- und Urnengemeinschaftsanlagen die Wintergestecke, einschließlich Grabschmuck wie beispielsweise Kerzen durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

Sollten Angehörige Grabschmuck und Gestecke selbst beräumen wollen, erfolgt dies bitte bis spätestens 28. Februar 2021.

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