BUNDESREGIERUNG BEABSICHTIGT WEITREICHENDE EINGRIFFE

Die Gesetzesvorlage zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes stand am Vormittag des 13. April 2021 auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Nach Beratungen billigte es sowohl den Entwurf als auch eine Verordnung, die Firmen verpflichtet, ihren Beschäftigten im Präsenz-Dienst Testangebote zu unterbreiten.

Die Bundesregierung plant die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, um einheitliche, deutschlandweite Einschränkungen und Maßnahmen bestimmen zu können, in Abhängigkeit von sogenannten Inzidenzwerten, die aus positiven Testergebnissen berechnet werden. Dadurch bestünde auch die Möglichkeit, noch stärker in private Lebensbereiche einzugreifen. Wichtigste Bezugsgröße für die meisten Beschränkungen soll nun die Zahl 100 sein. Bislang sind die Länder für den Gesundheitsschutz in Deutschland zuständig. Bei Inkrafttreten des Gesetzesänderung würden sie ihre Kompetenzen an den Bund abgeben.

Das Gesetz soll im Eilverfahren zur Gültigkeit gebracht werden. Im Parlament ist hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Oppositionsparteien AFD, Linkspartei und FDP signalisieren allerdings Ablehnung. Sie kritisieren vor allem die Ausgangssperre. Die AFD fordert ein generelles Ende der Restriktionen. Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen, sagte in einer ersten Stellungnahme am 13. April 2021 um 12.08 Uhr, dass die Änderungen nicht ausreichten, um einen Wellenbrecher-Effekt zu erzeugen.

Ob auch der Bundesrat zustimmen muss, hängt von der Ausgestaltung des Änderungsentwurfes ab.

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