NEUE CORONA-VERORDNUNG FÜR THÜRINGEN

Zu sehen ist die Thüringer Staatskanzlei in der Regierungsstraße 73 in Erfurt. Sie ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten.

In Thüringen trat am Samstag, den 30. Oktober 2021, eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Zugleich erreichten die Kreise Gotha, Hildburghausen, das Altenburger Land und die Stadt Gera am selbigen Tag die Corona-Warnstufe III. Innerhalb dieser Warnstufe befinden sich bereits der Kreis Schmalkalden-Meinigen sowie der Ilmkreis und der Kyffhäuserkreis. In den kommenden Tagen müssen die strengeren Regeln des Landes umgesetzt werden.

https://thueringen.de/verkuendungen

Bei Warnstufe II können die betroffenen Kommunen das 2-G- oder 3-G-plus-Modell einführen. Bei Warnstufe III sind die Zugangsbeschränkungen verpflichtend. Sie gelten insbesondere für Gaststätten, Jahrmärkte, Messen, Kinos, Konzerte, Diskotheken, Clubs, Reisebusse und religiöse Zusammenkünfte.

Beim 2-G-Modell haben nur Personen Zutritt, die als „geimpft“ oder „genesen“ gelten. Kommt das Modell 3-G-plus zur Anwendung, ist der Zutritt auch Personen mit einem negativen PCR-Testergebnis erlaubt.

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