ALLGEMEINVERFÜGUNG FÜR DAS STADTGEBIET AUF WEISUNG DES FREISTAATES

Der Freistaat Thüringen erarbeitet derzeit eine neue Landesverordnung, die in der kommenden Woche in Kraft treten soll. Einstweilen werden die Kommunen zu einer kurzfristigen Anpassung der Eindämmungsmaßnahmen verpflichtet. In Gera tritt am Freitag, den 19. November 2021, auf Weisung des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die verpflichtende Anwendung von Zwei-G- und Drei-G-Maßnahmen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel jeweils mit gleichzeitiger Pflicht zum Verwenden von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. qualifizierten Gesichtsmasken in Kraft. Die neue Allgemeinverfügung wird am 19. November 2021 in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis Mittwoch, den 24. November 2021. Sie soll dann durch eine aktualisierte Thüringer Verordnung ersetzt werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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