STADTRATSSITZUNG AM 8. DEZEMBER 2021 FÄLLT AUS

Aufgrund der Corona-Situation in Gera hat Oberbürgermeister Julian Vonarb formal die Notlage (i. S. d. § 36a Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung) ausgerufen. Eine kommunale Notlage besteht dann, wenn es den Mitgliedern entscheidungsfähiger Gremien aufgrund einer außergewöhnlichen Situation nicht zumutbar ist, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen. Diese sei laut § 34 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes bei Pandemien oder Epidemien durch die Entwicklung der derzeitigen Corona-Situation gegeben.

In der Folge wird die Stadtratssitzung am 8. Dezember 2021 abgesagt. Die Entscheidung fiel angesichts der deutschlandweiten Verschärfung der Corona-Regeln und des schnellen Anstiegs der Zahlen.

Nach Feststellung der Notlage können Entscheidungen des obersten Gremiums der Stadt rechtsbindend auf alternativen Wegen getroffen werden. Eine Möglichkeit ist der Beschluss im Umlaufverfahren, also eine schriftliche Abstimmung. Hierfür ist es notwendig, dass vom Stadtratsvorsitzenden, einer Fraktion oder einem Viertel der Stadtratsmitglieder schriftlich der Antrag gestellt wird, die Beschlussfassung über die Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Stadtratssitzung aufgeschoben werden können, im Umlaufverfahren zu fassen. Dem Oberbürgermeister liegen der Antrag der AFD sowie der gemeinsame Antrag von SPD, CDU, Linkspartei und Bündnis ’90/Die Grünen vor, so dass im nächsten Schritt alle Stadtratsmitglieder über die Beschlussfassung im Umlaufverfahren sowie über den Fortbestand der Notlage abstimmen werden.

Sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss am 6. Dezember als auch der Rechnungsprüfungs- und Vergabeausschuss am 7. Dezember finden digital statt.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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