ABKEHR VON WEITEREN LEUCHTMITTELN IN ZWEI SCHRITTEN

Nachdem ab 2009 die Glühlampe schrittweise aus dem Handel verbannt wurde, sollen nun auch bestimmte Halogenlampen, lineare Leuchtstofflampen sowie „Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät“, besser bekannt als sogenannte Energiesparlampe, verschwinden. Am 1. September 2021 trat die erste Stufe der Regelung in Kraft. Die EU will die Produktion ab September 2023 auslaufen lassen.

Ausschleichung ab 1. September 2021

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, Sockel E 14 und E 27
  • lineare Hochvolt-Halogenlampen, R7s > 2700 lm entsprechend rund 140 W
  • Niedervolt-Halogenlampem, mit Reflektor, GU4, GU5,3 usw.

Ausschleichung ab 1. September 2023

  • lineare Leuchtstofflampen T8, 600 mm, 1200 mm, 1500 mm
  • Hochvolt-Halogenlampen mit Sockel G9
  • Niedervolt-Halogenlampen mit Sockel G4, GY6,35

Nach den festgelegten Stichtagen dürfen diese Leuchtmittel nicht mehr in den Handel gebracht werden. Allerdings darf der Handel seine Restbestände 18 Monate lang abverkaufen.

Auch lineare Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel und mehr als 2700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor, zum Beispiel in den Fassungen GU4 und GU5,3 sind von der Verordnung betroffen. Sie sollen zusammen mit der Energiesparlampe ab dem 1. September 2023 verschwinden, wenn die zweite Stufe in Kraft tritt.

Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät sind von der Regelung nicht betroffen, ebenso wie Hochvolt-Halogenlampen mit Sockel R7s und einer Lichtstärke bis maximal 2700 Lumen, lineare Leuchtstofflampen T5, kreisförmige Leuchtstofflampen sowie Hochdruck-Entladungslampen.

Mittlerweile gibt es noch energiesparendere Leuchtmittel, sodass die Energiesparlampe obsolet ist. Maßgebend ist hier die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union. Sie gibt Mindesteffizienzwerte vor, außerdem die Bauweise: Das Leuchtmittel muss künftig von der Lampenelektronik abtrennbar sein, mit handelsüblichem Werkzeug, sodass nicht mehr die ganze Lampe verworfen werden muss. In der Regel ist die eingebaute Elektronik noch funktionsfähig, wenn das Leuchtmittel sein Nutzungsende erreicht hat.

Ein weiterer Aspekt sind die in den Lampen enthaltenen Schadstoffe: Die EU-Kommission nahm im Februar 2022 insgesamt zwölf Delegierte Verordnungen an, um mehrere Ausnahmen zur Verwendung von Quecksilber in Lampen im Rahmen der RoHS-Richtlinie zu beenden. Hintergrund ist laut Kommission die Verfügbarkeit von Alternativen. Der Nullschadstoff-Ambition des Green Deal folgend, plant die EU-Kommission zudem, eine weitere Beschränkung von Quecksilber in Europa. Betroffen wären neben Lampen und auch Messgeräte.

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