WASSERENTNAHME IM STADTGEBIET WEGEN TROCKENHEIT VERBOTEN

Im April und Mai sowie der ersten Junihälfte dieses Jahres fielen Niederschlagsmengen weit unter den langjährigen Mittelwerten. Die Folge: Flächenhaft an nahezu allen Pegeln in Thüringen liegen die Wasserstände unter dem oberen Niedrigwassergrenzwert. Abgesehen von lokalen Schauern und Gewittern sind auch für die zweite Junihälfte keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten, so dass sich die Niedrigwassersituation in den Gewässern fortsetzen und weiter verstärken wird. Aus diesem Grund ist es Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet Gera untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen oder Seen mit Ausnahme der Weißen Elster zu entnehmen, um ihre Grundstücke zu bewässern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz des Wasserhaushaltes aufgrund der überdurchschnittlichen Trockenheit wurde in Gera bereits im Jahr 2019 erlassen. Sie besitzt nach wie vor Gültigkeit. Von dem Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Eine weitere Ausnahme stellt die Entnahme von Wasser im Falle der Havarie da, etwa für Löschwasserzwecke durch die Feuerwehr.

Im Zusammenhang mit dem Verbot wurden wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen zulassen, befristet bis zum Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung widerrufen. Die untere Wasserbehörde weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Wasserentnahme mittels Pumpen aus Oberflächengewässern eine Gewässerbenutzung darstellt, die generell einer separaten wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde bzw. der zuständige Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 10’000 Euro geahndet werden können.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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