SMARTCITY-STRATEGIE FÜR GERA FREIGEGEBEN

Die Stadt Gera ist seit Juli 2019 Modellstadt Smartcity und wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesministerium für eine digitale Modernisierung gefördert. (Grafik: Stadtverwaltung)

Der Bund hat die Smartcity-Strategie für Gera freigegeben, allerdings ist Nachbesserungsbedarf auf Maßnahmenebene notwendig.

Gera ist seit Juli 2019 Smartcity-Modellstadt und wird vom Bund für eine digitale Modernisierung mit rund 7,5 Millionen Euro gefördert. Ende 2021 wurde vom Geraer Stadtrat die entsprechende Gesamtstrategie beschlossen. Die zuständige Prüfstelle des Bundes hat nun das rund 130 Seiten starke Strategiedokument der Stadt geprüft. Dabei wurde konstatiert, dass die Geraer Strategie in Übereinstimmung mit der Smartcity-Charta steht und auch der Prozess der Strategieerstellung den Anforderungen des Fördermittelgebers gerecht wurde. Die Strategie gilt damit als freigegeben.

Bei der Ausgestaltung der konkreten Maßnahmen existiert allerdings Nachbesserungsbedarf. Einige Maßnahmen sind aus Sicht des Fördermittelgebers derzeit nicht förderwürdig, andere bedürfen noch einer Konkretisierung, bevor eine finale Evaluation vorgenommen werden kann oder benötigen einen konkreteren stadtentwicklungspolitischen Bezug. Die Anforderungen an die einzelnen Maßnahmen wurden Anfang 2022 konkretisiert und waren den Smartcities der ersten Runde, wozu die Stadt Gera gehört, im Rahmen des Strategieerstellungsprozesses in dieser Form nicht bekannt. So sind auch andere Modellkommunen der ersten Smartcity-Förderstaffel davon betroffen. Anfang 2022 erfolgte zudem ein Zuständigkeitswechsel für das Förderprogramm vom Bundesministerium des Innern und für Heimat hin zum Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Auch eine seit Beginn 2022 existierende offizielle Beratungsstelle für den Strategieerstellungsprozess, stand Gera als Smartcity der ersten Runde nicht zur Verfügung.

Die vordringlichste Aufgabe der kommenden Wochen ist nun, im Miteinander die notwendigen Nachschärfungen an den Maßnahmen vorzunehmen, um möglichst zeitnah mit den Mittelabrufen beginnen zu können.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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