OBM REAGIERT AUF VORWÜRFE ZU SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE

Geras Oberbürgermeister nimmt Stellung zu monatelanger Debatte um Ausschußsitzungen in der Kommune.

Seit Frühjahr 2022 finden in der Stadt Gera vorberatende Ausschußsitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zuvor war es jahrzehntelange Praxis, diese Sitzungen öffentlich durchzuführen. Dies wurde vergangenes Jahr durch einen Austausch mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt geändert. Der Grund: Die bisherige Praxis entsprach nicht der geltenden Regelung der Thüringer Kommunalordnung. Dazu sagte Oberbürgermeister Julian Vonarb:

„Die Aussage, dass ich als Oberbürgermeister die Praxis öffentlich tagender Ausschüsse beenden wollte, ist grob falsch. Dies wird seitens politischer Akteure in den letzten Wochen wiederholt auf unterschiedlichen Kanälen kommuniziert. Jedoch ist allen Mitgliedern des Stadtrates und demnach auch den Ausschüssen die Historie bekannt: Dass die Sitzungen vorberatender Ausschüsse nichtöffentlich durchzuführen sind, ist — derzeit noch — aktuelle, sowohl vom Thüringer Innenministerium als auch von der Rechtsaufsichtsbehörde festgestellte Rechtslage. Durch meinen Amtseid bin ich verpflichtet, mich an Recht und Gesetz zu halten.“

Am 20. Juni 2022 wurde diese Vorgehensweise durch das Verwaltungsgericht Gera bestätigt. Dieses stellte fest, dass „grundsätzlich gilt, dass Sitzungen vorberatender Ausschüsse (…) nicht öffentlich sind.“ Die gesetzliche Regelung ließe weder durch die Geschäftsordnung noch durch einen Beschluss des Ausschusses eine Abweichung hiervon zu, heißt es in dem Beschluss des Gerichtes weiter.

Der Thüringer Landtag beschäftigte sich indes seit Herbst letzten Jahres mit der generellen Frage nach der Bewertung zur Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen. Das Ergebnis sieht eine künftige Änderung der Thüringer Kommunalordnung vor. Sobald die nun am 16. März 2023 beschlossene Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, kann der Stadtrat der Stadt Gera die erforderliche Änderung seiner Geschäftsordnung beschließen und die Sitzungen seiner vorberatenden Ausschüsse künftig wieder öffentlich durchführen. Julian Vonarb ergänzt:

„Bei allem Verständnis für das Anliegen und dem Wunsch nach maximaler demokratischer Beteiligung bei Gremiensitzungen verwundert es doch, dass solche Fehlinformationen verbreitet werden und es als eine Ausrede meiner Person bezeichnet wird. Fakt und Realität ist: Mitglieder des Thüringer Landtags, das heißt des Gesetzgebers, haben offen in den vergangenen Monaten mehrfach einen Rechtsbruch, den Bruch eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes, gefordert. Sowas schadet unserer Demokratie und deckt sich nicht mit einem Verständnis unserer Staatsverfassung sowie einem politischen Austausch unter gesetzlichen Rahmenbedingungen.“

Die ganz klare Erwartungshaltung Vonarbs sei es in diesem Zusammenhang, die Bevölkerung nicht durch Meinungsmache und Verbreitung von falschen Nachrichten zu beeinflussen, sondern sich gemeinschaftlich auf eine saubere und sachliche Kommunalpolitik zu konzentrieren.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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