HAUSHALTSSPERRE WIRD AUSGEWEITET

Die Haushaltssperre wurde vom Klima- und Transformationsfonds auf fast alle Bereiche des Bundeshaushalts ausgeweitet. Es können dadurch keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingegangen werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat weitreichende Folgen. Es fehlen 60 Milliarden Euro, nachdem Bundesfinanzminister Christian Lindner, FDP, die entsprechenden Kreditermächtigungen löschte, weil die Übertragung in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig ist.

Lindner weitete die für den Klima- und Transformationsfonds verfügte Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt aus, wie mehrere Zeitungen berichten. Dadurch sollen „weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre“ vermieden werden. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geht davon aus, dass sich das Urteil auch auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bezieht. Er fürchtet ein Ende der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse. Die Deckelung der Preise für Gas und Elektrizität wäre nicht mehr möglich, wodurch auf Unternehmen und Verbraucher höhere Kosten zukämen. In einer Krise wäre es nicht mehr möglich, die steigenden Preise abzufedern.

Union und FDP sind, anders als die SPD, gegen die Aufhebung der Schuldenbremse. Aus der FDP kommt der Vorschlag, Sozialausgaben zu kürzen. Die Union spricht sich für einen Nachtragshaushalt für 2023 sowie eine Anhebung des CO₂-Preises aus. Doch dann müsste dieser nach Einschätzung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, nicht nur um zehn Euro sondern um den Faktor zehn erhöht werden, so dass die emittierte Tonne 300 Euro koste.

Robert Habeck wurde am 20. November 2023 in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk nach der Möglichkeit gefragt, eine Notlage auszurufen (6:05). Dadurch könnte die Schuldenbremse umgangen werden. Die Bewertung, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeute und wie es umgesetzt werde, dauere an, antwortete Habeck. Er wolle nicht spekulieren.

Die Erreichung der sogenannten Klimaneutralität bis 2045 hat in Deutschland inzwischen Verfassungsrang.

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